Recht auf Vergessen: Microsoft zieht mit Bing nach

Nachdem der Europäische Gerichtshof entschied, dass Suchmaschinen verpflichtet werden können, sensible persönliche Daten zu löschen, arbeitet auch Microsoft an einem Verfahren, wie Nutzer sich an das Unternehmen wenden können.

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Von
  • Friederike Holzweissig

Microsofts Suchmaschine Bing arbeitet im Zuge des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Recht auf Vergessen "an einem speziellen Verfahren für die Bewohner der Europäischen Union, womit sie die Löschung bestimmter personenbezogener Suchergebnisse auf Bing [...] beantragen können", heißt es in der Onlinehilfe zu Bing.

"Recht auf Vergessen": Das EuGH-Urteil gegen Google

Der Europäische Gerichthshof hat im Mai 2014 entschieden, dass Suchmaschinenbetreiber Verweise auf Webseiten mit sensiblen persönlichen Daten auf Verlangen aus ihren Ergebnislisten streichen müssen. Allerdings müssen die Artikel, Dokumente oder Seiten mit den inkriminierten Informationen keineswegs aus dem Netz verschwinden, die Informationen bleiben im Netz erhalten. Die Meinungen über das Urtell sind gespalten.

Wie das Verfahren aussehen soll, steht derzeit nicht fest. Laut Microsoft "wird es einige Zeit in Anspruch nehmen, ein geeignetes System zu entwickeln. Weitere Informationen über die Möglichkeit entsprechender Löschanträge zu stellen, werden wir bald zur Verfügung stellen".

Der EuGH hatte im Mai entschieden, dass Suchmaschinenbetreiber dazu verpflichtet werden können, Verweise auf Webseiten mit sensiblen persönlichen Daten aus ihren Ergebnislisten zu streichen. Das Urteil hatte bereits bei Google zu einer Anfragenwelle geführt. Nachdem Google Anfang Juni ein Online-Formular online stellte, wurden über 41.000 Anträge an das Unternehmen gestellt. (mho)