Finale Version der GPLv3 veröffentlicht

Nach fast eineinhalb Jahren und vier Diskussionsentwürfen hat die Free Software Foundation (FSF) die endgültige Fassung der GPLv3 veröffentlicht.

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Von
  • Andrea Müller
Inhaltsverzeichnis

Nach einem sich über eineinhalb Jahre hinziehenden Diskussionsmarathon mit vier Entwürfen hat die Free Software Foundation (FSF) am 29. Juni Version 3 der GNU General Public License (GPL) veröffentlicht. 16 Jahre nach dem Release der GPL 2 gibt es nun eine neue Version der Open-Source-Lizenz, die zur Vorgängerin nicht kompatibel ist. Die FSF ermutigt Entwickler freier Software, ihre Programm unter die GPLv3 zu stellen, obwohl es weiterhin möglich sein wird, die GPL 2 als Lizenz zu wählen.

Vom ersten Entwurf an wurde Version 3 der GPL kontrovers diskutiert. Ein Streit zwischen Linus Torvalds und der FSF entzündete sich an den Regelungen zum Digital Rights Management (DRM), das die FSF im ersten Diskussionsentwurf schon in der Präambel als Digital Restrictions Management gebrandmarkt hatte. Speziell ging es um den TiVo, einen digitalen Videorekorder auf Linux-Basis. Zwar hat der Hersteller den Quellcode offengelegt, es ist jedoch nicht möglich, eine modifizierte Software auf dem TiVo zu betreiben, da das Gerät nur vom Hersteller digital signierten Code ausführt. Laut FSF unterlaufen solche technischen Tricks den Geist der GPL, doch Torvalds betrachtet es als Recht des Herstellers, zu bestimmen, was auf seiner Hardware läuft. Außerdem sieht er die Gefahr, dass die DRM-Klausel der GPLv3 den Einsatz freier Software auf bestimmten Geräten unmöglich macht. Davon könnten Handys und WLAN-Karten betroffen sein, bei denen die Software dafür sorgt, dass gesetzliche Regelungen, beispielsweise zur maximalen Feldstärke, eingehalten werden. Nach dem vierten Entwurf lehnt Torvalds die GPLv3 zwar nicht mehr ganz so vehement ab wie zu Beginn, sieht aber bislang keinen Grund, den Kernel unter die GPLv3 zu stellen.

Viel Diskussionsstoff bot auch Ziffer 11, die präzisere Regelungen zu Software-Patenten enthält. Die FSF hatte den dritten Entwurf nach dem Abkommen zwischen Microsoft und Novell um einen weiteren Punkt ergänzt, der Vereinbarungen verbietet, die Patentlizenzen speziell für ein Produkt enthalten. Diese Regelung hat unter anderem zu Kritik vom CEO der Distribution Linspire geführt: Die Regelungen zu Software-Patenten würden die Freiheit der Anwender nicht schützen, sondern beschneiden, da sie diese in ihrer Wahlfreiheit einschränke. Die GPLv3 würde damit der Verbreitung von Linux auf dem Desktop schaden.

Die GPLv3 schützt wie die Vorversion die Rechte der Anwender, Software weiterzugeben, den Quellcode zu erhalten und das Recht ihn zu ändern oder Teile davon für eigene Open-Source-Programme zu verwenden. Darüber hinaus enthält die GPLv3 ergänzende und präzisierende Regelungen, die den Umgang mit Software-Patenten bestimmen und neuen technischen Entwicklungen wie DRM Rechnung tragen. Außerdem gibt es Anpassungen, die Anforderungen berücksichtigen, die sich aus dem internationalen Einsatz der Lizenz ergeben.