Großbritannien rechtfertigt Massenüberwachung der eigenen Bürger

Wenn Briten etwas bei Google suchen, kann das als "externe Kommunikation" uneingeschränkt überwacht werden. Das meint zumindest die Regierung, die nun erstmals versucht hat, die enthüllte Massenüberwachung juristisch zu legitimieren.

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Von
  • Martin Holland

Die Benutzung von Facebook darf als "externe Kommunikation" überwacht werden.

(Bild: dpa, Luong Thai Linh)

Britische Geheimdienste können auch Briten auf sozialen Netzen wie beispielsweise Facebook, Twitter und Youtube sowie ihre Suchanfragen bei Google überwachen, da das alles als "externe Kommunikation" nicht gesetzlich geschützt ist. So zumindest hat Charles Farr, der Chef der Sicherheits- und Anti-Terrorbehörde im britischen Innenministerium die massenhafte Überwachung des Internetverkehrs gerechtfertigt. Wie in den USA oder Deutschland sind in Großbritannien eigene Staatsbürger eigentlich vor Überwachung geschützt, aber wenn weite Teile ihrer Kommunikation als extern gewertet werden, hebelt das diesen Rechtsschutz aus. Farrs Rechtfertigung geschah nun in einem ausführlichen Statement an das regierungsunabhängige Investigatory Powers Tribunal, vor dem Privacy International und andere britische sowie ausländische Bürgerrechtsorganisationen gegen die Überwachung Beschwerde eingelegt hatten.

Nachdem Farr sein Statement mit jeder Menge Begründungen dafür einleitet, dass die Enthüllungen des Edward Snowden "weder bestätigt noch dementiert" werden könnten, gibt er dann doch noch einen Blick auf die Geheimdienstarbeit. So dürfe der GCHQ (Government Communications Headquarter) "externe Kommunikation" unterschiedslos überwachen, aber die Einstufung als "extern" sei in Zeiten des Internets schwerer geworden. Zwar gelte die E-Mail eines Briten an einen anderen Briten als "intern" (und damit geschützt), auch wenn sie über einen ausländischen Provider geleitet werde, aber auf andere Dienste sei das nicht zu übertragen. So gehe eine Suchanfrage bei Google an einen ausländischen Server und könne deswegen als "externe Kommunikation" überwacht werden, auch wenn der Suchende Brite ist.

NSA-Skandal

Die NSA, der britische GCHQ und andere westliche Geheimdienste greifen in großem Umfang internationale Kommunikation ab, spionieren Unternehmen sowie staatliche Stellen aus und verpflichten Dienstleister im Geheimen zur Kooperation. Einzelheiten dazu hat Edward Snowden enthüllt.

In ähnlicher Weise begründet Farr, warum es zulässig ist Suchanfragen bei Youtube und Kommunikation auf Facebook sowie Twitter unterschiedslos zu überwachen. Das gelte aber nur, wenn der jeweilige Server nicht in Großbritannien stehe. Außerdem gesteht Farr ein, dass diese Überwachung an den "Kommunikationskabeln" geschehe. Laut Snowdens Dokumenten sind das im Rahmen des Überwachungsprogramms Tempora Unterseekabel, die angezapft werden, um Daten großflächig abzugreifen. Wohlgemerkt, bei den juristischen Spitzfindigkeiten darum, ob das legal ist, geht es lediglich darum, inwieweit britische Staatsbürger beziehungsweise Personen in Großbritannien vor der Überwachung geschützt sind. Ausländer fallen immer unter "externe Kommunikation".

Darüber hinaus könnten Daten britischer Bürger in den Datenbanken der Geheimdienste landen, weil der Internetverkehr nicht einfach zwischen "extern" und "intern" getrennt werden könne. Es sei aber sichergestellt, dass "interne Kommunikation" nur in minimalem Umfang abgegriffen werde. Dass sie nicht ganz ausgenommen werden könne, habe technische Gründe. Es sei aber unter der aktuellen Gesetzeslage nicht erlaubt, dass "interne Kommunikation" ohne spezifischen Durchsuchungsbefehl eingesehen werden könne. Das dürfte jedoch die Erläuterung von Edward Snowden bestätigen, die Überwachung Einzelner sei – wenn überhaupt – nur rechtlich eingeschränkt, nicht aber praktisch.

Abgesehen von diesen Einlassungen rückt Farr nicht mit vielen Einzelheiten heraus. Tiefere Einblicke würde die nationale Sicherheit gefährden, weil Kriminelle und Terroristen ihr Vorgehen ändern könnten. Dabei machen schon die Erläuterungen zur Überwachung von Facebook und Co. deutlich, wie die Geheimdienste geltende Gesetze so zurechtbiegen, dass sie fast völlig ins Leere laufen. Dementsprechend deutlich fällt auch die Kritik der beschwerdeführenden Bürgerrechtler aus. Sie verlangen eine Überarbeitung der Überwachungsgesetze und ein Ende der "umfassenden Verletzung des Rechts auf Privatsphäre", wie es Michael Bochenek von Amnesty International ausdrückt. (mho)