Google beginnt mit Löschung von Suchergebnissen

Bürger in Europa haben ein Recht darauf, dass unangenehme Informationen über sie irgendwann wieder verschwinden, so urteilte der EuGH. Google wurde daraufhin von einer Flut an Löschanträgen überrollt. Jetzt werden die Anträge abgearbeitet.

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Von
  • dpa

Wer Einträge gelöscht haben will, muss das per Formular bei Google einreichen.

(Bild: Screenshot)

Google hat mit der Löschung von Links aus seinen Suchergebnissen begonnen. Damit setzt Google ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) um. "In dieser Woche beginnen wir mit der Entfernung von Suchergebnissen auf Grundlage der eingegangenen Anträge", erklärte ein Sprecher und bestätigte damit einen Bericht der Wirtschaftswoche. Nach dem Urteil gingen zehntausende Löschanträge bei Google ein.

Bei der Suche nach Personen wird jetzt ein Hinweis unter den Suchergebnissen angezeigt. "Einige Ergebnisse wurden möglicherweise aufgrund der Bestimmungen des europäischen Datenschutzgesetzes entfernt", steht dort.

"Recht auf Vergessen": Das EuGH-Urteil gegen Google

Der Europäische Gerichthshof hat im Mai 2014 entschieden, dass Suchmaschinenbetreiber Verweise auf Webseiten mit sensiblen persönlichen Daten auf Verlangen aus ihren Ergebnislisten streichen müssen. Allerdings müssen die Artikel, Dokumente oder Seiten mit den inkriminierten Informationen keineswegs aus dem Netz verschwinden, die Informationen bleiben im Netz erhalten. Die Meinungen über das Urtell sind gespalten.

Der Gerichtshof hatte das Internetunternehmen zu den Löschungen verpflichtet. Er entschied Mitte Mai, dass Europas Bürger von Suchmaschinen wie Google verlangen können, Links zu unangenehmen Dingen aus ihrer Vergangenheit aus den Suchergebnissen verschwinden zu lassen. Google müsse die Links aus seiner Ergebnisliste entfernen, wenn die Informationen das Recht auf Privatsphäre der Betroffenen verletzen.

Im konkreten Fall ging es um einen Spanier, der Informationen über Zwangsversteigerung seines Grundstücks aus den Suchergebnissen von Google löschen lassen wollte. Suchmaschinen müssten Informationen entfernen, die Jahre zurückliegen und deren Veröffentlichung nicht mehr dem ursprünglichen Zweck entspreche, urteilte der EuGH.

Das gilt auch dann, wenn die Informationen an der Quelle, also auf der jeweiligen Webseite, weiterhin zu sehen sind. Betroffen sind Suchanfragen nach dem Namen von Personen. Um einen Antrag zu stellen, müssen Bürger ein Online-Formular ausfüllen und begründen, warum ein Link entfernt werden sollte. Die Anträge würden jetzt einzeln geprüft. "Wir bearbeiten alle Anträge schnellstmöglich", versicherte Google. (axk)