Bewährungsstrafen wegen Erpressung von Online-Shops

Fünf Junge Männer, die mehrere Online-Shops mit DoS-Angriffen lahmgelegt und dann erpresst hatten, mussten sich in Gießen vor Gericht verantworten. Die meisten kamen mit Jugendstrafen davon.

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Das Landgericht Gießen hat fünf junge Männer aus Mecklenburg-Vorpommern und drei weiteren Bundesländern schuldig gesprochen, bundesweit mehr als 40 Online-Shops lahmgelegt und deren Betreiber erpresst zu haben. Die Richter erkannten am Donnerstag unter anderem auf Computersabotage und Erpressung. Einer der Angeklagten erhielt ein Jahr und zehn Monate Haft auf Bewährung, die übrigen wurden nach Jugendstrafrecht verurteilt und erhielten bis zu eineinhalb Jahren auf Bewährung.

Die geständigen Angeklagten waren zur Tatzeit zwischen 16 und 21 Jahre alt und kommen aus Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Eigenen Angaben zufolge hatten sie die Shops zwischen 2010 und 2011 attackiert und mit unzähligen Anfragen die Server der Firmen lahmgelegt. Danach forderten sie von den Betreibern 100 bis 350 Euro, damit sie die Angriffe beenden. Allerdings ging nur ein kleiner Teil darauf ein. Die Umsatzeinbußen der Shop-Betreiber sollen im sechsstelligen Bereich liegen.

Wegen der DoS-Attacken gegen die Online-Shop hatten das BKA und die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt Ermittlungen wegen banden- und gewerbsmäßiger Erpressung sowie Computersabotage aufgenommen. Im Sommer 2011 hatten Polizeibeamte die Wohnungen der jungen Männer in Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen durchsucht, aber keinen der Verdächtigen festgenommen. (vbr)