Österreich: Verfassungsgerichtshof kippt die Vorratsdatenspeicherung

Wenige Wochen nach dem Europäischen Gerichtshof hat nun auch Österreichs Verfassungsgerichtshof die Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt. Sie verletze das Grundrecht auf Datenschutz in unverhältnismäßiger Weise.

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Österreichs höchstes Gericht folgte dem EuGH

(Bild: dpa, Patrick Pleul)

Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat die die Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung als verfassungswidrig gekippt und für ungültig erklärt. Der Bundeskanzler soll sie nun umgehend aufheben, teilte das höchste Gericht des Landes am Freitagvormittag mit. Die gesetzlichen Regeln stellen demnach einen unverhältnismäßigen Eingriff dar und verletzen das Grundrecht auf Datenschutz. Mit der Entscheidung endet nun ein jahrelanger Rechtsstreit, der bis vor den Europäischen Gerichtshof führte, wo die zugrunde liegende EU-Richtlinie einkassiert worden war.

Vorratsdatenspeicherung

Die Richter monieren unter anderem, dass in den Gesetzen präzise Sicherheitsvorkehrungen fehlen. So sei nicht klar geregelt, wie die Speicherpflicht der Provider genau aussieht, unter welchen Voraussetzungen auf die Daten zugegriffen werden kann und wann diese gelöscht werden müssen. Gleichzeitig übertreffe die "Streubreite" alle bisher vorgelegten Eingriffe in den Datenschutz, sei doch hier nahezu die gesamte Bevölkerung betroffen. Zwar bedeute die Entwicklung der neuen Kommunikationstechnik auch eine neue Herausforderung bei der Kriminalitätsbekämpfung, aber eben auch neue Gefahren für die Freiheit des Menschen. Die müssten angemessen berücksichtigt werden.

Nach jahrelangen Debatten war die Vorratsdatenspeicherung in Österreich am 1. April 2012 in Kraft getreten. Kritiker vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AKVorrat) zogen daraufhin gegen die anlasslose Sammlung der Verbindungsdaten vor den Verfassungsgerichtshof. Auch die Regierung des Bundeslands Kärnten hatte einen Antrag auf Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung eingebracht. Ende 2012 hatte der Gerichtshof dann den EuGH angerufen und Klärung gebeten. Der hatte Mitte April diesen Jahres dann entschieden, dass die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gegen EU-Recht verstößt und Österreichs Verfassungsgerichtshof damit die Vorlage geliefert. (mho)