Leistungsschutzrecht: VG Media klagt gegen 1&1 und Yahoo

Nach Google nimmt sich die Verwertungsgesellschaft der Verlage zwei weitere große Internet-Player zur Brust. Damit geht das Tauziehen ums Leistungsschutzrecht weiter.

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Die Verwertungsgesellschaft VG Media zieht auch gegen Yahoo und den Internetkonzern 1&1 vor Gericht: VG Media habe beide Unternehmen beim zuständigen Schiedsgericht des Patent- und Markenamts verklagt, teilte die Verwertungsgesellschaft am Dienstag mit und bestätigte damit Medienberichte der vergangenen Woche.

Nach Google News zitiert die VG Media nun auch Yahoo und 1&1 vor Gericht.

(Bild: heise online/vbr )

Da war öffentlich geworden, dass die Verwerter neben Google auch Yahoo und 1&1 sowie die Telekom ins Visier genommen haben. Die VG Media fordert die "Zahlung einer angemessenen Vergütung für die Verwertung der Presseleistungsschutzrechte der Verleger". Zuvor hatte die Verwertungsgesellschaft eine Klage gegen Google sowie eine Beschwerde beim Bundeskartellamt eingereicht

Grundlage der Forderungen ist das umstrittene Presseleistungsschutzrecht, das die vorherige Bundesregierung nach heftiger Debatte und intensivem Lobbying der Verlagsbranche im vergangenen Jahr durchgesetzt hatte. Das auch "Lex Google" genannte Gesetz ermöglicht Verlagen, für die Veröffentlichung von Zeitungsartikeln sowie Auszügen daraus eine Lizenzgebühr zu erheben

Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger

Die VG Media hatte nach eigenen Angaben die beiden Unternehmen im Mai 2014 zu Verhandlungen über den Abschluss eines Lizenzvertrages für die Verwendung von Verlagsinhalten in ihren Suchmaschinen aufgefordert. "Beide Suchmaschinenbetreiber haben kein Interesse an Lizenzverhandlungen gezeigt, so dass die Klage der VG Media notwendig wurde", begründete die Verwertungsgesellschaft ihr Vorgehen.

Inwieweit News-Aggregatoren und Suchmaschinen tatsächlich zahlungspflichtig sind, ist bisher gerichtlich noch nicht geklärt worden. Das Gesetz erlaubt zum Beispiel Suchmaschinen," einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte" lizenzfrei nutzen. Wie klein diese Ausschnitte sein dürfen, müssen nun die Gerichte klären. Die neue Bundesregierung hat in Person von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) unterdessen schon signalisiert, auch zu einer Verschärfung des Gesetzes bereit zu sein. (vbr)