"Recht auf Vergessen": Europäer wollen mehr als 267.000 Links aus Google streichen lassen

Nach dem EuGH-Urteil zum "Recht auf Vergessen" sind bei Google bisher 70.000 Löschanträge eingegangen.

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Von
  • dpa
"Recht auf Vergessen": Das EuGH-Urteil gegen Google

Der Europäische Gerichthshof hat im Mai 2014 entschieden, dass Suchmaschinenbetreiber Verweise auf Webseiten mit sensiblen persönlichen Daten auf Verlangen aus ihren Ergebnislisten streichen müssen. Allerdings müssen die Artikel, Dokumente oder Seiten mit den inkriminierten Informationen keineswegs aus dem Netz verschwinden, die Informationen bleiben im Netz erhalten. Die Meinungen über das Urtell sind gespalten.

Google hat europaweit mehr als 70.000 Anträge auf die Entfernung von Links aus seinen Suchergebnissen erhalten. Insgesamt wollen Bürger mehr als 267.000 Links streichen lassen, teilte Google am Donnerstag mit. Aus Deutschland kämen mehr als 12.000 Anträge.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte den Weg für die Löschgesuche frei gemacht. Er entschied Mitte Mai, dass Europas Bürger von Suchmaschinen wie Google verlangen können, Links zu unangenehmen Dingen aus ihrer Vergangenheit aus den Suchergebnissen verschwinden zu lassen. Google müsse die Links aus seiner Ergebnisliste entfernen, wenn die Informationen das Recht auf Privatsphäre der Betroffenen verletzen.

Das trat eine Welle von Löschanträgen los, die nun von Google bearbeitet werden. Dabei geht es nur um die Ergebnisse, die bei der Suche nach Personen angezeigt werden. Google begann vor einer Woche mit dem Entfernen von Links. Betroffene Zeitungen und Sender werden darüber informiert – wie nun in Großbritannien. Wie vielen Anträgen bereits stattgegeben wurde, konnte ein Sprecher am Donnerstag nicht sagen. (anw)