Berliner Parlament: Öffentlich-rechtliche Inhalte sollen dauerhaft ins Netz

Das Abgeordnetenhaus der Hauptstadt hat sich einstimmig dafür ausgesprochen, die 7-Tage-Frist für Mediatheken von ARD und ZDF auf den Prüfstand zu stellen und gegebenenfalls zu streichen.

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Das Berliner Landesparlament drängt auf den Ausbau der Online-Aktivitäten der öffentlich-rechtlichen Sender. Es hat den Senat der Hauptstadt Ende der Woche mit den Stimmen aller Fraktionen in einem Antrag aufgefordert, sich für den weitmöglichsten Abbau der umstrittenen gegenwärtigen Schranken für das Angebot von ARD, ZDF und Deutschlandradio einzusetzen. Dabei seien aber die Interessen der privaten Rundfunkanbieter sowie von Verlagen Urhebern und Produzenten zu wahren.

Vor allem will das Abgeordnetenhaus die 7-Tage-Frist für Mediatheken der Öffentlich-Rechtlichen überprüft und diese gegebenenfalls gestrichen sehen. In der Überschrift des Antrags heißt es forciert, die derzeitige "Depublikationspflicht" sei abzuschaffen.

Die Länder hatten die Online-Möglichkeiten von ARD und ZDF mit der zwölften Änderung des Rundfunkstaatsvertrags 2009 deutlich eingeschränkt. Ein Großteil aktueller filmischer Beiträge muss demnach nach einer Woche aus dem Internet genommen werden, was Wettbewerbsrechtlern aber noch zu lange erscheint. Der NDR löschte nach Angaben der schleswig-holsteinischen Regierung seit 2013 mit 6524 von 7895 Videos rund 80 Prozent seines Online-Bestands.

Nach dem Ansinnen der Berliner Parlamentarier soll die Rundfunkkommission der Länder zunächst "unabhängig evaluieren", wie die Sender insgesamt mit den Vorgaben zum Depublizieren umgehen. Sie begründen ihren Vorstoß damit, dass die Inhalte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks von den Beitragszahlern finanziert würden und dementsprechend für die Allgemeinheit zur Verfügung stehen müssten.

Insbesondere für nachgefragte Sendungen wie die rbb-Abendschau wäre der Wegfall der restriktiven Auflagen ein Fortschritt, begrüßte Stefan Gelbhaar, medien- und netzpolitischer Sprecher der Grünen im Abgeordnetenhaus, den Beschluss. Die Sender könnten dann "frei und ohne Blick auf die sperrigen aktuellen Regelungen ein besseres Angebot machen". Dies wiederum trage auch zur Akzeptanz des neuen, für alle Haushalte geltenden Rundfunkbeitrages bei.

Den Aufschlag für die Initiative hatten die Grünen gemeinsam mit den beiden anderen Oppositionsfraktionen der Linken und der Piraten gemacht. Sie wollten damit ursprünglich zusätzlich erreichen, dass das öffentlich-rechtliche Angebot auch auf mobilen Geräten "komfortabel" über Apps abrufbar sein müsse.

Ferner sei bei einer längeren Verweildauer öffentlich-rechtlicher Programmangebote im Netz allen Urhebern sowie den Produktionsbeteiligten "eine angemessene und faire Beteiligung an der über die bisherige 7-Tage-Frist hinausgehenden Verwertung zu sichern", konstatierte die Opposition. Diese Anliegen fanden bei der Regierungskoalition von SPD und CDU aber kein Gehör und somit keine Mehrheit. (keh)