"Zensurheberrecht": "Frag den Staat" gewinnt gegen das Innenministerium

Im Rechtsstreit über die Veröffentlichung eines amtlichen Vermerkes hat die Bundesregierung den Kampf gegen OpenData-Aktivisten aufgegeben. Das erhoffte Grundsatzurteil blieb jedoch aus.

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Von
  • Torsten Kleinz

Die Betreiber des Portals "Frag den Staat" haben auch die letzte Klage im Streit mit der Bundesregierung gewonnen. Die Open Knowledge Foundation Deutschland erwirkte laut Mitteilung ein negatives Feststellungsurteil gegen das Bundesinnenministerium, kommt im Kampf gegen das beklagte "Zensurheberrecht" aber keinen Schritt weiter.

Ein Grundsatzurteil blieb aus

In dem Rechtsstreit ging es um einen Aktenvermerk zur Europawahl, in dem Ministerialbeamte den Plänen der Bundesregierung, eine neue Prozenthürde bei der Europawahl zu etablieren, eine Absage erteilt hatten. Die Open-Data-Aktivisten hatten das Schriftstück über eine Informationsfreiheitsanfrage erhalten. Das Bundesinnenministerium widersprach jedoch einer Veröffentlichung des für die Bundesregierung unangenehmen Vermerks und führte zur Begründung an, das Schreiben stehe unter urheberrechtlichem Schutz.

"Frag den Staat" veröffentlichte den Vermerk trotzdem und versuchte mit einer Klage durchzusetzen, dass amtliche Schriftstücke generell veröffentlicht werden dürfen. Der Rechtsstreit sollte verhindern, dass das Urheberrecht genutzt wird, die Publikation politisch missliebiger Akten zu verhindern – die Open-Data-Aktivisten sprechen vom "Zensurheberrecht".

In der Sache gingen die Klagen über Kreuz. So versuchte die Bundesregierung bereits Anfang des Jahres eine Einstweilige Verfügung gegen die Open Knowledge Foundation Deutschland zu erwirken, scheiterte aber in zwei Instanzen. Die OpenData-Aktivisten hatten davon aber erst erfahren, als sie ihre Gegenklage schon eingereicht hatten und heise online beim Ministerium anfragte. In einem auf "Frag den Staat" veröffentlichten Schreiben der Anwaltskanzlei der Bundesregierung heißt es nun, sie verzichte aus "prozessökonomischen Schritten" auf eine Gegenwehr. Das Landgericht Berlin sprach deshalb ein Anerkenntnisurteil aus.

Ihr Ziel haben die Open-Data-Aktivisten aber nicht erreicht. Denn wie die Richter in den Verfügungsverfahren feststellten, war die Schöpfungshöhe des Schriftstücks nicht hoch genug, um einen urheberrechtlichen Schutz zu begründen – die Beamten hatten in weiten Teilen schlicht ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zitiert. Damit stellte sich für die Berliner Richter gar nicht mehr die Frage, ob Beamte Rechte an amtlichen Vermerken beanspruchen können, um eine Veröffentlichung zu verhindern. "Dennoch war unser Vorgehen richtig und angemessen", heißt es nun im Blog von "Frag den Staat". "Die Bundesregierung hat hoffentlich gelernt, uns erst wieder mit einer Abmahnung anzugehen, wenn es um ein definitiv urheberrechtlich geschütztes Dokument geht." (anw)