Landgericht Berlin stoppt Amazons Schulbuch-Rabatte

Sieg für den Börsenverein des deutschen Buchhandels über Amazon: Der Onlinehändler darf Schulfördervereinen über sein Affilliate-Programm keine Rabatte gewähren, entschied das Landgericht Berlin.

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Onlinehandelsriese Amazon darf Schulfördervereinen im Rahmen seiner Affiliate-Programme keine Provisionen beim Schulbuchverkauf mehr zahlen. Das entschied das Landgericht Berlin und gab damit dem klagenden Börsenverein des deutschen Buchhandels recht, wie der Branchenverband mitteilte.

Amazons Schulbuchrabatte waren unlauterer Wettbewerb und Verstoß gegen die Buchpreisbindung, sagt das Berliner Landgericht.

(Bild: dpa, Frank May)

Unter anderem hatte Amazon demnach dem Förderverein eines Berliner Gymnasiums Vergütungen gewährt, wenn die Eltern die Schulbücher für ihre Kinder über einen Amazon-Link auf der Vereinswebsite kauften. Die Eltern zahlten dabei den normalen Preis, die gewährten Nachlasse kamen dem Förderverein zugute. Das Gericht sah darin unlauteren Wettbewerb. Außerdem habe Amazon mit dieser Praxis die Buchpreisbindung unterlaufen.

Ferner habe Amazon unzulässig sozialen Druck auf Eltern ausgeübt, befand das Gericht. Eltern, die die Lehrbücher nicht über den Förderverein einkauften, hätten etwa gegenüber anderen den Eindruck mangelnder Solidarität mit der Schule ihrer Kinder erwecken können – für das Gericht eine unsachliche Beeinflussung von Verbraucherverhalten.

Der Börsenverein begrüßte das Urteil: „Die unmissverständliche Entscheidung des Landgerichts Berlin macht deutlich, dass solche Praktiken im Geschäft mit preisgebundenen Büchern nichts zu suchen haben“, erklärte Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Verbands. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Heise online hat Amazon um eine Stellungnahme gebeten, die zur Stunde noch aussteht. (axk)