FinFisher und FinSpy: Twitter-Account veröffentlicht interne Dokumente über Staatstrojaner

Ein Twitter-Account veröffentlicht Preislisten und Werbebroschüren über die Überwachungssoftware-Komponenten FinFisher und FinSpy. Die FinFisher GmbH und Gamma Group geben sich schweigsam.

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Von
  • Detlef Borchers

Unter dem Twitter-Namen "@GammaGroupPR" hat eine Art Whistleblower Preislisten und Werbebroschüren der umstrittenen Programme FinFisher und FinSpy veröffentlicht, die von Netzpolitik gespiegelt werden. Aus den Unterlagen ergibt sich, dass die Staatslizenz einer "Remote Monitoring Solution" beim weltweiten Marktführer für "IT Intrusion Technology" bis zu 1,5 Millionen Euro kostet.

Werbematerial, handbücher und Preislisten geben einen Einblick in die Geschäfte der Gamma Group beziehungsweise ihres deutschen Firmenkonglomerates von FinFischer, Gamma International und Elaman, die allesamt in München angesiedelt sind. Die Software, die nach Angaben von Privacy International in jüngster Zeit in Bahrain, Ägypten, Turkmenistan und Oman nachgewiesen werden konnte, eignet sich dazu, Computer und Smartphone auszuspionieren. Die Preisliste weist aus, dass Überwachungssoftware nicht eben billig ist. Bis zu 1,5 Millionen Euro müssen Staaten hinlegen, wenn sie ihre Bürger überwachen wollen.

In Deutschland soll das BKA eine Testlizenz für 150.000 Euro geordert haben, allerdings sind die Vertragsdetails aus Gründen der nationalen Sicherheit für geheim erklärt worden. Kurz vor der Sommerpause erklärte die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (BT-Drucksache 18/1991) in einer der wenigen Antworten, die nicht als "geheim" klassifiziert wurde, dass die Elaman GmbH "eine unterstützende Funktion in Zusammenhang mit der Prüfung" von "Software zur informationstechnischen Überwachung" wahrgenommen habe.

Die Bundesregierung teilte zudem mit, das sie sich deutlich von den Begriffen "Computerspionageprogramme" und "Staatstrojaner" distanziere, die die Linksfraktion in ihrer Anfrage verwendete. Vielmehr müsse vom "Einsatz von Überwachungssoftware nach Maßgabe der gesetzlichen Befugnisse zur Straftatverfolgung und zur staatlichen Gefahrenabwehr" gesprochen werden. Beim Einsatz solcher Software habe das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) das "Kryptokonzept" mit entwickelt. Insgesamt werde solche Software im Kompetenzzentrum für Informationstechnische Überwachung (CC ITÜ) vorgehalten, dessen Sachmittel-Etat im letzten Jahr 419.000 Euro umfasste. (anw)