Kripo will endlich mit Mautdaten Verbrecher jagen

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) hat angesichts des Prozessauftakts gegen den "Autobahnschützen" erneut einen Zugriff auf die "ohnehin erhobenen" Daten aus der Lkw-Maut verlangt. Opferschutz müsse vorgehen.

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Anlässlich des Prozessauftakts im Verfahren gegen den gegen den "Lkw-Schützen" am Montag fordert der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) erneut, die von Toll Collect erfassten Mautdaten auch zur Fahndung einzusetzen. Der Beschuss von Lkw auf Autobahnen zeige "mehr als deutlich", dass Strafverfolger einen Zugang zu den Mautinformationen der Bundesfernstraßen bräuchten.

Die von Toll Collect auf den Autobahnen erfassten Daten wecken erneut Begehrlichkeiten bei den Behörden.

(Bild: Toll Collect)

Dem BDK schwebt eine entsprechende Änderung des Mautgesetzes vor, die den Zugriff auf die Daten nach Freigabe durch einen Richter im Einzelfall erlaubt. Derzeit ist der Polizei der Zugriff auf die Daten ausdrücklich verwehrt. Mit Hilfe der Maut-Informationen könnten "wertvolle Fahndungsansätze bei Straftaten von erheblicher Bedeutung gewonnen werden", meint der BDK. Auch das Bundeskriminalamt (BKA) halte die gewünschte Reform sowohl für laufende Ermittlungen als auch zur Gefahrenabwehr für nötig.

Datenschutz und Opferschutz stünden im Bereich der Maut in einem krassen Missverhältnis, das umgekehrt werden müsse, meint der BDK-Vorsitzende André Schulz. Dies habe mit "Ausspähen" nichts zu tun. Um den Fall des Autobahnschützen aufzuklären, erfasste das BKA 2013 mehrere Millionen Kfz-Kennzeichen und erhob rund 600.000 Handy-Datensätze per Funkzellenabfrage. Datenschützer und Oppositionspolitiker beklagten daraufhin eine unangemessene Rasterfahndung.

Die Mautdaten wecken seit 2005 Begehrlichkeiten bei der Polizei. Damals ging es vor allem um den Fall eines Parkplatzwärters, den ein Lkw überrollt und tödlich verletzt hatte. Schulz bedauert noch immer, dass eine Rekonstruktion des Fluchtwegs nicht möglich gewesen sei, obwohl das Tatfahrzeug mehrere Mautkontrollstellen passiert haben müsse. Der damalige Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte die von der Kripo gewünschte Gesetzesänderung ins Auge gefasst, war aber mit seinem Vorhaben auf viel Widerstand gestoßen. (vbr)