Leistungsschutzrecht: Kartellamt weist Verlage ab

Die Bonner Wettbewerbshüter werden kein Missbrauchsverfahren gegen den Suchmaschinenanbieter Google einleiten. Die Beschwerde der Verlage sei unbegründet, sagte Kartellamtschef Andreas Mundt.

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Das Bundeskartellamt hat die Beschwerde der Verwertungsgesellschaft Media und zahlreicher Verlage gegen Google zurückgewiesen. Das Kartellamt sehe "keine hinreichenden Ansatzpunkte, um gegen Google ein förmliches Missbrauchsverfahren einzuleiten", teilte die Bonner Behörde am Freitag mit. Die VG Media hatte die Beschwerde zusammen mit zwölf Verlagen im Juni eingereicht.

Kartellamtschef Andreas Mundt hält die Beschwerde der Verlage für unbegründet.

(Bild: Bundeskartellamt )

Hintergrund des Streits ist das neue Leistungsschutzrecht für Presseverlage. Google will Nachrichtenseiten bei Google News auslisten, wenn diese nicht auf ihre Ansprüche aus dem Leistungsschutzrecht verzichten. Nach Ansicht der beschwerdeführenden Verlage missbraucht der Internetkonzern damit seine Vormachtstellung. Auch gegen andere Großkonzerne wie Microsoft, die Telekom sowie 1&1 und Yahoo sind die Verlage vorgegangen.

Das Bundeskartellamt hält die Beschwerde für unbegründet. "Erforderlich für die Einleitung eines Missbrauchsverfahrens ist stets ein hinreichender Anfangsverdacht", erklärte Kartellamtschef Andreas Mundt. "Die Beschwerde der VG Media konnte diesen nicht begründen." Die von der VG Media erhobenen Vorwürfe beschränken sich nach Ansicht des Kartellamts "überwiegend darauf, auf die Möglichkeit von Kartellrechtsverstößen durch Google hinzuweisen. Sie knüpfen aber nicht an ein konkretes Verhalten von Google an."

Das Bundeskartellamt will aber Google weiter beobachten "und wird gegebenenfalls die Einleitung eines Verfahrens gegen Google von Amts wegen prüfen". Laut einen Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung warnt das Kartellamt zugleich die Verlage: Ob die Verleger-Gemeinschaft VG Media in Sachen Leistungsschutzrecht nicht ein verbotenes Kartell sei, müsse vielleicht auch mal geprüft werden.

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Google hatte die Vorwürfe zurückgewiesen und argumentiert, es gebe "weder eine Pflicht Googles zur Anzeige vergütungspflichtiger Suchergebnisse" noch verhalte sich das Unternehmen "diskriminierend, behindernd oder ausbeutend", wenn es "nur solche Suchergebnisse wiedergibt, für deren Wiedergabe keine Lizenzgebühren anfallen".

Das 2013 nach intensivem Lobbying einiger deutscher Großverlage neu geschaffene Leistungsschutzrecht soll die Rechte der Verleger gegenüber Suchmaschinenanbietern wie Google stärken. Die gewerbliche Verwertung von Presseartikeln im Netz bleibt demnach den Rechteinhabern vorbehalten und ist unter Umständen vergütungspflichtig.

Kritiker bezeichnen das Gesetz als "Lex Google", das nur neue Rechtsunsicherheit für Veröffentlichungen im Netz schaffe. Eigentlich gehe es nur darum, den Verlagen in paar Prozent von Googles Werbeumsätzen zukommen zu lassen. Dabei ist fraglich, ob das überhaupt funktioniert: Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen "einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte" nicht vergütungspflichtig sein. Auch das Bundeskartellamt wies am Freitag darauf hin, dass "die konkrete Reichweite des Leistungsschutzrechts derzeit streitig" sei. (vbr)