Bundesdatenschutzbeauftragte fordert neben Unabhängigkeit auch mehr Befugnisse

Lange gab es die Forderung nach mehr Unabhängigkeit für den obersten deutschen Datenschützer. Mit dem Gesetzentwurf der Regierung ist Amtsinhaberin Andrea Voßhoff nicht zufrieden. Die Opposition auch nicht.

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Durch die geplante Gesetzesänderung bekommt Andrea Voßhoffs Amt den rechtlichen Status einer obersten Bundesbehörde.

(Bild: dpa, Hannibal/Archiv)

Der Bundesdatenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff (CDU) gehen die Gesetzespläne zur Stärkung der Unabhängigkeit ihres Amtes noch nicht weit genug. Ein weiteres wichtiges Element für eine effektive Datenschutzaufsicht sei die Erweiterung der Sanktions- und Eingriffsbefugnisse, sagte Voßhoff gegenüber dpa. "Die hierzu notwendigen gesetzlichen Änderungen sollten zeitnah in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren angegangen werden."

Zuvor hatte Voßhoff bereits kritisiert, dass dem "erhöhten Personalbedarf nicht ausreichend Rechnung getragen" werde. Die Unabhängigkeit der obersten Datenschutzbehörde verursachen Voßhoff zufolge einen "personellen Mehraufwand". Dieser dürfe aber "nicht zu Lasten der Facharbeit" gehen. Es sollen aber nach den Plänen der Bundesregierung nur vier zusätzliche Personalstellen eingerichtet werden. Derzeit hat das Amt knapp 90 Mitarbeiter.

Die Linke kritisierte die aktuellen Regierungspläne als völlig unzureichend. Das Bundeskabinett hatte vergangene Woche eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht, wonach Voßhoffs Amt in Zukunft komplett unabhängig vom Innenministerium agieren soll. Bislang ist es an das Innenressort angebunden und untersteht seiner Dienstaufsicht.

Durch die Gesetzesänderung bekommt Voßhoffs Amt den rechtlichen Status einer obersten Bundesbehörde – wie etwa der Bundesrechnungshof, der eine selbstständige und weisungsfreie externe Finanzkontrolle des Bundes betreibt. Die Datenschutzbeauftragte soll den Plänen zufolge in Zukunft ausschließlich parlamentarischer und gerichtlicher Kontrolle unterliegen.

Hintergrund für die Gesetzesänderung ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH). Die obersten EU-Richter hatten mehr Unabhängigkeit der deutschen Datenschutzaufsicht eingefordert.

Auch Voßhoff und ihr Amtsvorgänger Peter Schaar hatten eindringlich neue Strukturen verlangt - ohne Kontrolle durch die Regierung und mit direkten Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Telekommunikationsfirmen. Ein Landesdatenschutzbeauftragter beispielsweise kann schon jetzt eine rechtswidrige Datenweitergabe eines Adresshändlers untersagen und mit einem Bußgeld ahnden. Die Bundesbeauftragte dagegen kann dies nicht – was sie als Manko empfindet.

Die Linke beklagte sich ebenfalls über die Personalsituation bei der Datenschutzaufsicht. Während das Personal bei anderen Bundesbehörden wie Verfassungsschutz oder Bundeskriminalamt um insgesamt mehr als 250 Stellen aufgestockt werde, bekomme Voßhoffs Amt nun gerade mal vier Stellen zusätzlich, sagte der stellvertretende Linksfraktionschef Jan Korte der dpa.

"Der Gesetzentwurf ist ein Zeichen der Geringschätzung und Missachtung", kritisierte Korte. Voßhoff dürfe das nicht auf sich sitzen lassen. Die Bundesregierung habe die Chance verpasst, die Datenschutzbehörde zu stärken und sie gemäß ihren gewachsenen Aufgaben auszustatten. Korte beklagte auch, die Änderung komme viel zu spät – erst jetzt, da die EU Druck auf Deutschland gemacht habe.

Auch die Grünen hatten unzufrieden auf die Gesetzespläne reagiert und mehr Personal und Befugnisse für die oberste Datenschützerin in Deutschland gefordert. (jk)