EuGH: Bibliotheken dürfen Bücher digitalisieren

EU-Länder dürfen ihren Bibliotheken erlauben, Lehrbücher ohne Zustimmung der Rechteinhaber zu digitalisieren. Das Recht gilt allerdings nicht unbeschränkt.

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Von
  • Urs Mansmann

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Mitgliedsstaaten ihren Bibliotheken gestatten dürfen, Lehrbücher zu digitalisieren und an Terminals zum Lesen zur Verfügung zu stellen (Az. C-117/13). Die Terminals müssen sich allerdings in den Räumlichkeiten der Einrichtung befinden. Ausdrucke oder Kopien auf Datenträger wie USB-Sticks sind nur dann zulässig, wenn den Rechteinhabern dies angemessen finanziell ausgeglichen wird.

Geklagt hatte der Eugen Ulmer Verlag gegen die TU Darmstadt. Die Bibliothek der Hochschule hatte von Ulmer ein Lehrbuch erworben und selbst digitalisiert. Das Angebot, das Werk als E-Book zu erwerben, hatte sie dabei nicht wahrgenommen. Die Bibliothek stellte sicher, dass das Lehrbuch nicht an mehr Terminals gleichzeitig aufgerufen werden konnte als Exemplare in der Bibliothek vorhanden waren und den Nutzern der Bibliothek ermöglicht, Kopien auf USB-Stick und als Ausdrucke zu fertigen und nach Hause mitzunehmen. Das OLG Frankfurt hatte als Vorinstanz der TU noch untersagt, Kopien oder Ausdrucke von dem Werk zu fertigen. Der Bundesgerichtshof hatte dem EuGH drei zentrale Rechtsfragen zur Vorabklärung vorgelegt. (uma)