Mitfahr-Apps: Gericht hebt Einstweilige Verfügung gegen Uber auf

Richtig, aber falsch: Das Frankfurter Landgericht hat die bundesweite Einstweilige Verfügung gegen das US-Startup Uber aus Verfahrensgründen aufgehoben. In der Sache sei das Verbot aber richtig gewesen.

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Etappensieg für Uber: Das Frankfurter Landgericht hat die Ende August erlassene Einstweilige Verfügung gegen die Mitfahr-App nach der mündlichen Verhandlung am Dienstag aufgehoben. In der Sache sei die Verfügung zwar rechtens gewesen, meint das Gericht. Es gebe aber keinen Grund mehr, den Streit per Eilentscheidung zu entscheiden. Die Eilbedürftigkteit hatte Uber auch während der Verhandlung angezweifelt.

Nach einigen Rückschlägen konnte nun Uber punkten.

(Bild: dpa, Jens Büttner)

Das Unternehmen argumentiert, das Geschäftsmodell sei seit mindestens 2013 bekannt und eine Eilbedürftigkeit damit nicht mehr gegeben. Die Taxi-Genossenschaft hätte deshalb den normalen Rechtsweg über Klage und Hauptverfahren beschreiten müssen, ein vorübergehendes Verbot aus Dringlichkeit sei rechtlich nicht angebracht. Dem ist die Kammer am Dienstag nun offenbar gefolgt.

Die von der Taxi Deutschland eG Anfang September erwirkte Verfügung hatte Uber untersagt, über die App Fahrgäste zur entgeltlichen Beförderung an Fahrer zu vermitteln, die dafür keine Genehmigungen nach dem Personenberförderungsgesetz haben. Damit richtete sich das Verbot in erster Linie gegen UberPOP. So nennt Uber die Vermittlung privater Chauffeure, die Fahrten mit ihrem eigenen Fahrzeug durchführen.

Das Unternehmen stellt zwar hohe Anforderungen an Fahrer und Fahrzeuge, ein Personenbeförderungsschein gehört aber nicht dazu. Auch verfügen die Fahrer in der Regel nicht über die vom Gesetz vorgeschriebenen Konzessionen für die Fahrzeuge. Das ist bei UberBLACK anders: Unter diesem Banner vermittelt Uber Limousinen mit Chauffeur, die in der Regel lizenziert sind.

UberBLACK und UberPOP sind die zwei Bestandteile der deutschen Uber-App (iOS, Android, Windows Phone). Während UberPOP grundsätzlich in Frage gestellt wird, macht sich der Widerstand gegen UberBLACK an rechtlichen Feinheiten fest: Die von einem Berliner Taxiunternehmer gegen Uber erwirkte Einstweilige Verfügung baute auf einer Verletzung der Rückkehrpflicht auf. Das Personenberförderungsgesetz schreibt Mietwagen mit Fahrer im Unterschied zu Taxis vor, zwischen den Aufträgen an den Dienstsitz zurückzukehren. Grundsätzlich steht das Geschäftsmodell von UberBLACK nicht zur Debatte.

Uber, das mit UberBLACK und anderen Spielarten in den USA schon erfolgreich den Markt aufgemischt hat, nennt die mit UberPOP vermittelten Fahrten "Mitfahrgelegenheiten". Das Frankfurter Gericht hatte in seiner Verfügung die Trennlinie zwischen Mitfahrgelegenheit und gewerblicher Personenbeförderung markiert: Sobald es um mehr als die Betriebskosten geht, greift das Personenbeförderungsgesetz. Wohl auch deshalb hatte Uber die Preise für UberPOP nach der Verfügung um 30 Prozent gesenkt.

Uber ist damit nicht allein auf dem Markt, auch andere Ridesharing-Anbieter haben Probleme bekommen: Das Hamburger Startup Wundercar hatte sein Geschäftsmodell nach ähnlich heftigem Widerstand mehr in Richtung Mitfahrgelegenheit mit freiwilliger Bezahlung getrimmt. Das sich nun auf großer Bühne entfaltende Drama mit Uber in der Schurkenrolle werden die Hamburger sicher interessiert verfolgen, zumal die Taxibranche auch schon direkt gegen Fahrer vorgeht.

Um die Mitfahrgelegenheiten-These zu stützen, hat Uber den Staatsrechtler und früheren Verteidigungsminister Rupert Scholz (CDU) beauftragt, das Geschäftsmodell zu bewerten. Bei den Geschäftsmodellen von Uber handele es sich um die Vermittlung von Gelegenheitsverkehr, meint Scholz: "Man kann die Tätigkeit von uberPOP und UberBlack als elektronische Mitfahrzentralen umschreiben“. Der Jurist hält die Einstweiligen Verfügungen demnach für rechtswidrig

Das Frankfurter Landgericht zeigte sich davon kaum beeindruckt. "Nicht jedes Gutachten, was von einem Hochschullehrer verfasst wurde, ist automatisch geeignet, die Rechtsprechung, wie es vielleicht gewünscht ist, zu beeinflussen", bemerkte der vorsitzende Richter Frowin Kurth am Dienstag. Kurth hatte im Laufe der Verhandlung durchblicken lassen, dass das Gericht die Verfügung sachlich für richtig halte. "Die Parteien sind Wettbewerber", stellte der Richter fest. Uber behalte schließlich eine Provision vom Fahrpreis ein. (vbr)