Berlin bekommt Kennzeichenscanner

In Berlin soll der Einsatz von Kennzeichenscannern durch eine Änderung des Sicherheitsgesetzes möglich werden. Der anlassbezogene Einsatz der Technik soll nach der Gesetzesvorlage zum "polizeiliche Standardrepertoire" gehören.

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Von
  • Detlef Borchers

In Berlin soll das Abgeordnetenhaus über eine Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG, PDF-Datei) beschließen, das den regelmäßigen, jedoch anlassbezogenen Einsatz von Kennzeichenscannern möglich macht. Gemäß den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes muss der Abgleich mit den aktuellen Fahndungsdaten unverzüglich erfolgen und die Daten aller nicht gesuchten Fahrzeuge unverzüglich gelöscht werden.

Kennzeichen-Scanner sollen das manuelle Ablesen bei der Berliner Polizei praktisch ersetzen.

Eine weitere Regelung im ASOG macht den Weg frei, die Scanner im Rahmen der "Sachfahndungsausschreibung" des Schengener Informationssystems II zu nutzen, was die Suche nach Fahrzeugen und Containern anbelangt. Die automatischen Kennzeichenlesesysteme sollen in Berlin gesetzeskonform stationär wie mobil eingesetzt werden und offen oder verdeckt die Kennzeichen mit Fahndungsdaten vergleichen.

Die Technik soll das manuelle Ablesen und Überprüfen von KFZ-Kennzeichen weitgehend ersetzen. Die Vorlage zur Gesetzesänderung gerät ob der Fähigkeiten von AKLS geradezu ins Schwärmen: "Die Methode ist weniger personalaufwändig und auch bei widrigen Verhältnissen, wie dichtem Verkehr, hohen Geschwindigkeiten, ungünstiger Witterungslage oder Lichtverhältnisse, einsetzbar."

Das Instrument kann nicht nur zur Personenfahndung verwendet werden, sondern ermöglicht auch eine besonders zielgenaue Sachfahndung, da grundsätzlich nur im Fahndungsbestand aufgenommene Kennzeichen als Treffermeldung angezeigt werden." Neben dem Fahndungsbestand der deutschen polizeilich geführten Datenbanken sollen auch die Fahndungsdaten des Schengener Informationssystems II abgefragt werden.

Eine ähnliche Entwicklung macht derzeit auch die niederländische Kennzeichenerfassung an den deutsch-niederländischen Autobahnübergängen durch. In einem Brief an die Abgeordneten der zweiten Kammer (PDF-Datei) schreibt Ivo Opstelten, dass die ursprünglich nur zur Fahrzeugkontrolle durch die niederländische Gendarmerie gedachten @migoboras-Systeme auch für andere strafrechtlichen Aufgaben geeignet sind, wie etwa der Sachfahndung bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität. (axk)