BKA findet weniger Kinderpornografie im Netz

Laut den Jahresbericht der Bundesregierung haben Polizei und Beschwerdestellen im Jahr 2013 weniger Missbrauchsbilder im Netz gefunden. Das Löschen der Dateien funktioniert auch im Ausland gut.

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Von
  • Torsten Kleinz
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Die Bundesregierung hat eine Vorabfassung ihres Berichts über Maßnahmen veröffentlicht, die im vergangenen Jahr zur Löschung von Kinderpornografie ergriffenen wurden. Demnach wurden im Jahr 2013 insgesamt 3504 Fundstellen von kinderpornografischen Inhalten durch das BKA an ausländische Behörden weitergeleitet. Im Vorjahr waren es noch 4127 Fälle. Im Inland hat das Bundeskriminalamt im Erhebungszeitraum 781 Fälle erfasst.

"Löschen statt Sperren" lautete die Devise gegen die geplanten Websperren.

Die jährliche Unterrichtung des Parlaments ist Bestandteil der Evaluation des an Stelle des Websperren-Gesetzes eingeführten Prinzips "Löschen statt sperren". Statt alle gefundenen kinderpornografische Dateien auf eine Provider-Sperrliste zu setzen, sammelt das Bundeskriminalamt in Zusammenarbeit mit mehreren Beschwerdestellen Hinweise und leitet Fundstellen illegaler Inhalte an Provider im In- und ausland weiter, damit diese sie entfernen.

Besonders im Inland funktioniert die Praxis nach einigen Verbesserungen gut: Nach durchschnittlich einem Tag sind die gemeldeten illegalen Inhalte offline. 80 Prozent der Dateien sind nach zwei Tagen offline, nach einer Woche sind es 99 Prozent, in keinem einziger Fall waren die Dateien noch nach zwei Wochen online. Teilweise hatten die BKA-Beamten Probleme, die beanstandeten Dateien zu lokalisieren.

Bei im Ausland gehosteten Inhalten dauert es etwas länger. Hier waren nach einer Woche 55 Prozent gelöscht, nach vier Wochen 77 Prozent - ein deutlich schlechteres Ergebnis als im Vorjahr. Grund dafür war jedoch ein Sammelfall in Japan: 561 Fundstellen auf japanischen Servern blieben länger als vier Wochen online – offenbar wollten die dortigen Behörden die Konsumenten des Materials ermitteln. Ohne diesen Ausreißer spricht der Bericht von einer Löschquote von 94 Prozent nach vier Wochen.

Bei nicht gelöschten Inhalten leitet das BKA ein Indizierungsverfahren bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) ein, damit die Inhalte in die Liste jugendgefährdender Medien landen. Damit sind sie zwar noch aufrufbar, landen aber im so genannten BPjM-Modul, das Inhalte in Suchmaschinen oder Jugendschutzfiltern sperrt. Eine unautorisierte Überprüfung der Sperrlisten durch einen unbekannten Hacker im Juli ergab, dass viele der dort aufgenommenen URLs inzwischen offline sind.

Mit 945 Fundstellen waren die meisten beanstandeten Inhalte in den USA gehostet, 704 Mal fanden sich Inhalte auf japanischen Servern. Russland kommt mit 303 Fällen erst an fünfter Stelle. "Die Angaben zu den Hosting-Staaten sind unter Berücksichtigung der im jeweiligen Staat vorhandenen technischen Infrastruktur, beispielsweise Kapazität der Speichermöglichkeiten zu betrachten", betont die Bundesregierung. Hohe Fallzahlen in einzelnen Ländern ließen daher nicht auf fehlende Bemühungen der Behörden eine Landes schließen. In neun Fällen konnte das BKA den Standort der illegalen Inhalte nicht feststellen, da die betreffenden Server nur durch das Anonymisierungsnetzwerk Tor zu erreichen waren.

Insgesamt zieht die Bundesregierung eine positive Bilanz für "Löschen statt Sperren": "Die Zusammenarbeit von Beschwerdestellen, BKA und BPjM ist weiterhin ein sehr wirksames Mittel zur Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet", schließt die Bundesregierung Bilanz. Wie es zu dem erstmaligen Rückgang der Fälle kam, sei unklar.

Auch Netzaktivisten zeigen sich von dem Ergebnis befriedigt, da sie erst durch erhebliche Proteste diesen Weg der Bekämpfung durchsetzen konnten: " Es ist einerseits eine Genugtuung, so spät so offiziell vollumfänglich Recht zu bekommen. Andererseits hätten wir uns gewünscht, dass man gleich mal auf diejenigen hört, die sich mit so etwas auskennen", kommentiert Andre Meister auf netzpolitik.org.

Die Bundesregierung hat in der vergangenen Woche eine erhebliche Verschärfung des Sexualstrafrechts verabschiedet, die das Verbreiten und das unerlaubte Anfertigen von Bildern von Kinder und Jugendlichen unter Strafe stellt, selbst wenn diese nicht sexuell missbraucht wurden. Inwieweit dies Auswirkungen auf die Löschpraxis hätte, ist noch unklar. (vbr)