Nach Hacker-Angriff: Elektronisches Polizeirevier geht wieder online

Nach dem Hacker-Angriff auf das Landesportal der Polizei in Sachsen-Anhalt vor mehr als einem Jahr ging auch das elektronische Polizeirevier in die Knie. Bald soll es wieder öffnen.

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Von
  • dpa

Das elektronische Polizeirevier Sachsen-Anhalts soll nach einem monatelangen Ausfall wieder online gehen. Ab Ende Oktober sollen Strafanzeigen wieder im Internet erstattet werden können, sagte die Sprecherin des Innenministeriums, Anke Reppin. Das elektronische Polizeirevier, kurz "eRevier", war bereits 2005 gestartet. Bürger konnten Anzeigen über ein Online-Formular erstatten, Hinweise geben oder Fragen stellen. Davon wurde allein im Jahr der Einführung nach Angaben des Ministeriums 2700 mal Gebrauch gemacht. Vier Jahre später hatte sich die Zahl der Kontaktaufnahmen bereits verdoppelt und bis zur vorläufigen Abschaltung auf diesem Niveau eingepegelt. Derzeit heißt es auf der Internetseite nur: "Die Servicefunktion "eRevier" wird gegenwärtig überarbeitet. Sie werden gebeten, sich mit Ihrem Anliegen an die nächste Polizeidienststelle zu wenden. In Notfällen wählen Sie bitte den Polizeinotruf 110." Der Ausfall geht noch auf den Hacker-Angriff auf das Landesportal vor mehr als einem Jahr zurück. Danach gab es einen Systemwechsel, um sich besser vor Angriffen schützen zu können. Doch das neue System brachte auch neue Schwierigkeiten und legte das "eRevier" zwischenzeitlich lahm.

Derzeit werden Bereiche wie Beschwerdemanagement und Online-Bewerbung noch überbearbeitet. Sie sollen dann bis Jahresende nach und nach freigeschaltet werden. Auch eine übersichtlichere Navigation soll es noch geben. Elektronische Polizeireviere gibt es in den meisten Bundesländern, einige Länder verzichten aber darauf. In Sachsen-Anhalt machten mehr als drei Viertel aller Eingaben auf der Plattform Strafanzeigen aus. Im Vergleich zur Gesamtzahl der angezeigten Straftaten machten die Online-Anzeigen zuletzt aber weniger als drei Prozent im Jahr aus. Der Hacker-Angriff ging auf einen damals 18-jährigen Schüler aus Hamburg zurück, der mit der Eingabe spezieller Datenbank-Befehle in normale Eingabefelder der Internetseite ein Chaos auslöste. Das System stand tagelang still, ein ohnehin geplanter Umzug auf ein neues System wurde daraufhin vorgezogen. Ein Strafverfahren wurde später nach Einleitung von Erziehungsmaßnahmen eingestellt, das Land verzichtete zudem mangels bezifferbarer Schäden auf zivilrechtliche Forderungen. (ur)