Österreichische Provider sperren Streaming-Portale

Die österreichischen Zugangsanbieter A1, Drei, Tele2 und UPC blockieren nach einer einstweiligen Verfügung des Handelsgerichts Wien jetzt die Plattformen kinox.to und movie4k.to. Die sind bereits auf andere Domains ausgewichen.

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Das Handelsgericht Wien hat vier große österreichische Internetprovider zum Sperren der Streaming- und Downloadportale kinox.to und movie4k.to verdonnert. Die Richter gaben damit einem Antrag des Vereins für Antipiraterie (VAP) statt, der das Verfahren im Namen dreier Filmunternehmen führt. Die Zugangsanbieter A1, Drei, Tele2 und UPC begannen unverzüglich mit der Umsetzung der Blockaden.

In Österreich von der Sperranordnung betroffen und flugs umgezogen: Das illegale Streaming-Portal kinox.to.

(Bild: Screenshot)

Eigentlich sollten die Provider die umstrittenen Seiten bereits seit Anfang August nicht mehr zugänglich machen. Sie ignorierten das entsprechende Anwaltsschreiben aber zunächst, um eine gerichtliche Anordnung abzuwarten. Der VPA reichte daher Ende August eine Sammelklage vor dem Handelsgericht ein. Die betroffenen Zugangsanbieter prüfen nun, ob sie ins Hauptverfahren gehen und die Verfügung anfechten wollen.

Die Pirateriebekämpfer drängten in ihrer ursprünglichen Unterlassungsaufforderung auf relativ leicht zu umgehende DNS-Sperren sowie weitergehende, schwieriger zu implementierende Blockaden auf IP-Ebene. Vor allem bei letzteren sind Kollateralschäden durch eine Nichterreichbarkeit auch zahlreicherer anderer auf einem Server gehosteter Angebote nicht auszuschließen. Die österreichischen Provider setzen daher momentan vor allem auf DNS-Manipulationen. Nutzer, die alternative Domain Name Server verwenden, sind davon nicht betroffen.

Die Betreiber der inkriminierten Plattformen haben zudem rasch reagiert. Sie sind mittlerweile auch für Kunden der vier Zugangsanbieter etwa über kinox.tv und kinox.me beziehungsweise movie4k.tv und movie4k.me wieder erreichbar. Es ist zu erwarten, dass der VAP seinerseits mit weiteren Sperrwünschen reagiert und sich das Katz-Maus-Spiel fortsetzt. Darüber hinaus verlangt die Musikwirtschaft über ihren Branchenverband IFPI eine Sperre der Seiten isohunt.to, 1337x.to und h33t.to.

Den Weg für die Blockaden prinzipiell geebnet hatte ein langes Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) Österreichs, der den Europäischen Gerichtshof (EuGH) einschaltete. Dieser erklärte Websperren im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen im März für vereinbar mit dem EU-Recht, solange sie die Balance zu anderen wichtigen Rechtsgütern wahren. Der OGH bestätigte daraufhin die Blockadeverfügungen niederer Instanzen. Das Oberlandesgericht Köln urteilte dagegen jüngst, dass ein Provider den Zugang zu einer Tauschbörse nicht mit technischen Mitteln erschweren muss. (vbr)