Oracle vs. Google: Ring frei zur nächsten Runde

In dem seit Jahren andauernden Streit um eine mögliche Urheberrechtsverletzung durch Android hat Google jetzt das höchste US-Gericht angerufen.

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Von
  • Christian Kirsch

Nachdem im Mai 2014 ein Bundesberufungsgericht Oracle im Urheberrechtsstreit mit Google um Android Recht gegeben hatte, kommt nun erwartungsgemäß der Supreme Court ins Spiel. Der Suchmaschinenkonzern hat das höchste US-Gericht zur Abgabe eines "writ of certiorari" aufgefordert. Damit verbunden ist eine Überprüfung des Urteils der Vorinstanz. Für eine Antwort auf diesen Antrag bleiben Oracle vier Wochen Zeit.

Die Auseinandersetzung begann im August 2010 mit einer Klage Oracles gegen Google. Nach Auffassung Oracles verstieß das mobile Betriebssystem Android gegen Java-Patente und -Urheberrechte. In der ersten Instanz verneinte eine Jury Patentverletzungen und fand bezüglich des Copyrights keine gemeinsame Position. Der Richter entschied im Juni 2012, die fraglichen Java-APIs unterlägen nicht dem Copyright. Diese Entscheidung hob das Bundesberufungsgericht im Mai 2014 auf, sodass wieder ein möglicher Schadenersatz durch Google wegen Copyright-Verletzung im Raum steht.

In seinem Antrag bittet Google den Supreme Court um Klärung der Frage, "ob sich der Urheberrechtsschutz auf alle Elemente [...] einer Computer-Software erstreckt, einschließlich eines Systems oder Vorgehensweise, die ein Autor auf mehr als eine Art hätte schreiben können." (ck)