Gesetzesverschärfung: Haftstrafe für Rache-Pornos in Großbritannien

In Großbritannien soll das Hochladen erotischer Bilder ohne das Einverständnis des oder der Abgebildeten in Zukunft mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden. Eine Gesetzesänderung soll den "Revenge Porn" verhindern.

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In Großbritannien sollen "Rachepornos" in Zukunft mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden. Das ist in einem Anhang zum neuen Criminal Justice and Courts Bill vorgesehen, berichtet die BBC. Demnach geht es um die Verbreitung von "Fotos oder Videoaufnahmen von Personen bei sexuellen Handlungen, in sexueller Darstellung oder mit entblößten Genitalien", wenn die Dargestellten der Veröffentlichung nicht zugestimmt haben. Anlass für die Gesetzesänderung ist ein in jüngster Zeit beobachteter Anstieg derartiger Bilder, die – oft aus Rache für die Trennung – von ehemaligen Partnern ins Internet gestellt werden. Ein Gesetz dagegen hatte 2013 bereits Kalifornien erlassen.

In Deutschland können Betroffene eine Einstweilige Verfügung erwirken – doch die kann dauern.

(Bild: dpa)

Von dem Gesetz wird demnach nicht nur die Verbreitung derartiger Inhalte über soziale Netzwerke umfasst, sondern auch das Versenden über Mitteilungsdienste. Die Tatsache, dass es Individuen gibt, die schrecklicherweise intime Bilder ihrer Ex-Partner ohne deren Zustimmung verbreiten, ist unglaublich, begründet Justizminister Chris Grayling die Gesetzesverschärfung. Er sei froh, dass den Opfern nun gezeigt werde, sie hätten die volle Kraft des Gesetzes hinter sich.

Wie die BBC weiter ausführt, wurden die Opfer – darunter mehrheitlich Frauen – bislang fast immer allein gelassen. Da es kein spezifisch dafür geltendes Gesetz gab, seien sie meist auf den Urheberrechtsschutz ausgewichen, um eine Löschung einzufordern.

Betroffene in Deutschland können eine Einstweilige Verfügung beantragen, schreibt die Süddeutsche Zeitung. Die Verfügung könne aber bis zu zehn Tage dauern, im Internet hat sich solches Material dann zumeist schon weit verbreitet. Rachepornos könnten aber auch eine strafrechtlich relevante "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen" bedeuten und eine Geldstrafe oder eine bis zu einjährige Haftstrafe nach sich ziehen. (mho)