NSA-Skandal: Kein Strafverfahren in der Schweiz

In der Schweiz wurde den Verantwortlichen einer Strafanzeige gegen die NSA und Co. wegen der Überwachung nun lapidar mitgeteilt, dass kein Strafverfahren eingeleitet wird. Rechtsmittel können sie dagegen nicht einlegen.

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NSA-Skandal

Die NSA, der britische GCHQ und andere westliche Geheimdienste greifen in großem Umfang internationale Kommunikation ab, spionieren Unternehmen sowie staatliche Stellen aus und verpflichten Dienstleister im Geheimen zur Kooperation. Einzelheiten dazu hat Edward Snowden enthüllt.

In der Schweiz wird nach der Strafanzeige in Sachen NSA-Überwachung kein Strafverfahren eröffnet. Das wurde den Antragsstellern nun lapidar mitgeteilt, teilte die Digitale Gesellschaft Schweiz nun mit. Diese Antwort, die sie auch veröffentlichten, hat demnach der Leitende Staatsanwalt des Bundes verfasst. Darin erklärt Carlo Bulletti, "nach eingehender Prüfung" sei man zu dem Schluss gekommen, dass "die Bedingungen für die Eröffnung eines Strafverfahrens gegen Unbekannt wegen verbotenen Nachrichtendienstes […] und weiterer Delikte" nicht vorlägen. Einen Anspruch, diesen Bescheid zu erhalten, hätten die Antragssteller nicht. Auch Rechtsmittel könnten sie dagegen nicht einlegen,.

Im Juli 2013 hatte die Digitale Gesellschaft Schweiz ihre Strafanzeige mit den Snowden-Enthüllungen zur umfassenden Überwachung aller Kommunikation durch NSA und Co. begründet. Sie schrieben, es sei davon auszugehen, dass die USA, Großbritannien und weitere Staaten "die Ablage und den Fluss von elektronischen Daten durch private und staatliche Stellen global umfassend überwachen, aufzeichnen und auswerten". Angesichts ihrer Niederlage weisen die Überwachungskritiker nun darauf hin, erst jüngst sei publik gemacht worden, dass die Bundesanwaltschaft der Schweiz auf die Hilfe von US-Geheimdiensten zurückgreift. Dadurch ergebe sich ein rechtsstaatlicher Interessenkonflikt. (mho)