Kriminalbeamte wollen Kfz-Kennzeichen aus Maut-Daten erfassen

Die Funktionäre der Berufsorganisation der Kriminalbeamten fühlen sich durch ein höchstrichterliches Urteil ermuntert, Zugriff auf die Maut-Daten zu fordern.

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Von
  • Tim Gerber

Maut-Kameras erfassen die Kennzeichen der vorbeifahrenden Fahrzeuge automatisch.

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) fordert einen Zugriff der Polizei auf das Mautsystem an Autobahnen. Dies berichtet das Nachrichtenmagazin Der Spiegel in seiner kommenden Ausgabe. Hintergrund sei ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) in Leipzig, das die massenhafte Erfassung von Autokennzeichen in Bayern für verfassungskonform erklärte. "Es kann nicht sein, dass es in Bayern legal ist, automatisiert nach Kfz-Kennzeichen von Verdächtigen zu suchen – und das Mautsystem an Autobahnen bleibt für die Polizei tabu", sagt BDK-Chef André Schulz dem Spiegel.

Das Gericht hatte die Erfassung von monatlich etwa 8 Millionen Kennzeichen auf Grundlage des Bayerischen Polizeigesetzes aber ausdrücklich nur deshalb für verfassungskonform erklärt, weil die Erfassung und der Abgleich mit Fahndungsdaten lokal erfolge. Werde das Kennzeichen eines vorbeifahrenden Kraftfahrzeugs von dem installierten Gerät erfasst und beim Abgleich keine Übereinstimmung festgestellt, liege laut BVerwG kein Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung vor. Denn es sei in diesem Fall gesichert, dass die Daten anonym bleiben und sofort spurenlos gelöscht werden, so die Leipziger Richter. Ebensowenig liege ein Eingriff vor, wenn ein automatischer Abgleich des erfassten Kennzeichnes mit den Fahndungsdateien eine Übereinstimmung ergibt. Sollte sich diese Übereinstimmung bei einer manuellen Überprüfung durch einen Beamten als falsch herausstellen, werde der gesamte Vorgang umgehend durch Eingabe des Befehls "Entfernen" gelöscht, ohne die Identität des Halters zu ermitteln.

Beim Mautsystem verhält sich das aber grundsätzlich anders. Bei seiner Einführung hatte der Gesetzgeber deshalb Zugriffe der Strafverfolgungsbehörden auf die Abrechnungsdaten grundsätzlich ausgeschlossen, weil damit komplette Bewegungsprofile von Reisenden erstellt werden könnten. (tig)