CDU/CSU lehnt zusätzlichen Whistleblower-Schutz ab

Grüne und Linke setzen sich im Bundestag für ein Gesetz ein, mit dem Hinweisgeber besser vor Diskriminierungen bewahrt werden sollen. Die SPD teilt das Anliegen prinzipiell, doch der Koalitionspartner stellt sich quer.

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Hans-Christian Ströbele hat am Freitag im Bundestag für einen besseren gesetzlichen Schutz von Whistleblowern geworben. "Wir wollen mehr Transparenz, mehr Aufklärung in unserer Gesellschaft wagen", gab der Grüne als Losung aus. Dafür sei es dringend erforderlich, das Wirken von Arbeitnehmern zu unterstützen, die Missstände im Betrieb oder in der Behörde aufdecken. Dies hätten auch der Europarat und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte angemahnt.

Die Grünen haben einen Gesetzentwurf eingebracht, der Hinweisgeber unter bestimmten Umständen straffrei stellen soll. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) wollen sie festschreiben, dass ein Mitarbeiter sich zuerst an eine innerbetriebliche Stelle wenden muss, wenn er auf Missstände aufmerksam wird. Existiert eine solche nicht oder kommt der Arbeitgeber dem Abhilfeverlangen nicht nach, soll der Arbeitnehmer sich an die Öffentlichkeit wenden dürfen.

Vergleichbare Regeln sind für Beamte vorgesehen. Bei der Initiative handele es sich nicht um eine Lex Edward Snowden, stellte Ströbele klar. Sie solle aber auch solchen Whistleblowern helfen. Staats- und Dienstgeheimnisse dürften nicht mehr absolut gesetzt werden. Bei einer massenhaften Verletzung der Grundrechte von Millionen von Bürgern sei es gerechtfertigt, mit Dokumenten etwa an die Presse zu gehen.

Es sei "höchste Zeit, dass wir endlich ein Whistleblower-Schutzgesetz auf den Weg bringen", konstatierte auch die Linke Karin Binder. Wer derzeit auf unhaltbare Zustände etwa im Krankentransport oder in Heimen hinweise, werde häufig einfach entlassen. Wichtig sei es, in den Schutzbereich auch Angehörige von Geheimdiensten und Militär einzubeziehen. Die Linksfraktion fordert in einem eigenen Antrag die Bundesregierung zum Handeln auf. Für die SPD lobte Markus Paschke, dass "Aufklärer" mit ihrem Insiderwissen "einen großen Dienst an unserer Gesellschaft leisten". Der Gesetzgeber sei daher in der Pflicht, "ihnen Rechtssicherheit zu geben". Im Entwurf der Grünen machte er aber noch zu viele "unbestimmte Rechtsbegriffe" aus, deren Ausgestaltung wieder bei den Gerichten läge.

"Es besteht kein Handlungsbedarf", meinte dagegen Wilfried Oellers von der CDU/CSU-Fraktion. Der Christdemokrat lobte zwar die Zivil-Courage von Hinweisgebern, empfand die existierenden Schutzvorgaben wie etwa das "generelle Maßregelverbot" von Arbeitnehmern im BGB als ausreichend. Die auf dem Tisch liegenden Vorschläge brächten keinen Mehrwert. Im Einklang mit einem Auftrag im Koalitionsvertrag prüft die Bundesregierung derweil noch, ob das deutsche Recht beim Whistleblower-Schutz internationalen Übereinkommen oder Empfehlungen entspricht. Schwarz-Gelb hatte 2013 Vorstöße von SPD, Linken und Grünen für eine Besserstellung von Hinweisgebern abgeblockt. (dz)