Kampf gegen TTIP und CETA: Bürgerinitiative klagt gegen Nichtzulassung bei der EU-Kommission

Nachdem die EU-Kommission das Bündnis "Stop TTIP" nicht als Europäische Bürgerinitiative anerkennen wollte, haben die Gegner der Freihandelsabkommen mit Kanada und den USA nun Klage am Europäischen Gerichtshof eingereicht.

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Kampf gegen TTIP und CETA: Bürgerinitiative klagt gegen Nichtzulassung bei der EU-Kommission

Aktivisten am Montag vor dem EuGH.

(Bild: Stop TTIP / CC-BY-SA 2.0)

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Das internationale Bündnis "Stop TTIP" hat am heutigen Montag vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg gegen die Nichtzulassung als Europäische Bürgerinitiative (EBI) durch die EU-Kommission geklagt. Dem Bündnis gehören inzwischen 290 europäische Gruppen an, die von der Komission fordern, nicht weiter über das Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP) zu verhandeln und das nahezu fertige Abkommen mit Kananda (CETA) nicht zu unterschreiben.

Stop TTIP hatte versucht, als Europäische Bürgerinitiative (EBI) anerkannt zu werden und damit mehr Einfluss auf die Entscheidungen in Brüssel nehmen zu können. Die EU hatte das Beteiligungsmodell EBI geschaffen, um den Bürgern eine Möglichkeit zu geben, Richtlinien oder Verordnungen direkt anzuregen. Ähnlich einer Petition ist die Kommission verpflichtet, eine Richtlinie oder Verordnung im Sinne der Initiative zumindest zu erwägen.

Für die Gründung einer EBI sind mindestens eine Million Unterschriften aus mindestens einem Viertel der Mitgliedsstaaten erforderlich. Dabei muss in jedem der Länder ein je nach Einwohnerzahl variierendes Quorum erreicht werden. Zuvor muss die Initiative bei der Kommission registriert werden, die eine Registrierung aus verschiedenen Gründen aber auch verweigern kann. Das ist bei den TTIP-Gegnern passiert: Die EU-Kommission lehnte das Bürgerbegehren ab, weil die Verhandlungen über Freihandelsabkommen kein Rechtsakt im Sinne des Verfahrens seien. Außerdem könne eine EBI die Kommission nur auffordern, etwas zu tun, nicht aber, etwas zu unterlassen.

Gegen diese Nichtzulassung klagen die Bürgerinitiativen nun vor dem EuGH. Die Begrüdung der Kommission für die Nichtzulassung sei "nicht stichhaltig", kritisieren die TTIP-Gegner. Die Kommission unterscheide in ihrer Ablehnung zwischen Rechtsakten mit Innenwirkung und Rechtsakten mit Außenwirkung (z.B. Handelsabkommen). Doch weder im Vetrag von Lissabon noch in den Ausführungsbestimmungen zu Europäischen Bürgerinitiativen werde eine solche Unterscheidung getroffen.

Das Bündnis befürchtet einen Präzedenzfall und wirft der Kommission vor, das Beteiligungsmodell gezielt zu sabotieren. "Wir klagen nicht nur für die EBI Stop TTIP, sondern auch für weitere Europäische Bürgerinitiativen“, erklärte Michael Efler, Vertreter des Bürgerausschusses der EBI. "Solange noch verhandelt wird, darf sich die Bevölkerung nicht einmischen und wenn die Verträge erst auf dem Tisch liegen, ist es zu spät. Diese Rechtsauffassung würde auch viele künftige EBIs zu zahnlosen Papiertigern machen.“

Die Gegner der Freihandelsabkommen sammeln unterdessen selbst Unterschriften, bisher sind haben sich auf Campact über 860.000 Unterstützer zusammengefunden. Das ist erstmal nur ein symbolisches Ergebnis: Die Unterschriftensammlung hat keine Auswirkungen auf die Zulassung oder Nichtzulassung der Bürgerinitiative durch die Kommission. (vbr)