Drahtzieher in großangelegtem Cyber-Bankraub wird vorerst nicht an die USA ausgeliefert

Ein OLG-Beschluss, nach dem Ercan Fındıkoğlu ausgeliefert werden darf, ist verfassungswidrig. Er gilt als Kopf einer Bande, die mit manipulierten Kreditkarten 40 Millionen US-Dollar erbeutet haben soll.

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Kreditkarte von Mastercard

(Bild: dpa, Oliver Berg/Archiv)

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Der Hacker Ercan Fındıkoğlu wird nicht an die USA ausgeliefert. Das Bundesverfassungsgericht hat die vom Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main verfügte Überstellung an die US-amerikanischen Strafverfolger für verfassungswidrig erklärt, berichtet Spiegel online. Das OLG müsse sich erneut mit dem Fall befassen.

Das OLG hatte Anfang August beschlossen, dass Fındıkoğlu in die USA zu überstellen rechtmäßig sei. Es sei nicht ersichtlich, dass die dort drohende Strafe "unerträglich hart" oder sogar "unangemessen" sein könnte.

Die Verfassungsrichter meinten nun laut dem Bericht, die OLG-Entscheidung verletze das Willkürverbot und erfülle nicht die "Mindesterfordernisse" im Auslieferungsrecht. Das OLG hätte sich viel intensiver mit dem tatsächlich zu erwartenden Strafmaß befassen müssen.

Fındıkoğlu wurde im Dezember 2013 in Frankfurt festgenommen. Er gilt als Kopf einer Bande, die in der Nacht vom 18. auf den 19. Februar 2013 in 24 Ländern mit manipulierten Kreditkarten Bankautomaten geplündert und dabei 40 Millionen US-Dollar erbeutet haben soll, davon allein 1,8 Millionen Euro in Deutschland. Damit handelt es sich bei dem Fall um eines der größten Cyber-Verbrechen aller Zeiten.

US-Ermittler kamen Fındıkoğlu auf die Spur, als dieser zum Weihnachtseinkauf in Frankfurt zu Besuch war. Das BKA identifizierte die IP-Adresse des Hotels Jumeirah und bat den Kriminaldauerdienst "höflichst", den Mann in Gewahrsam zu nehmen. Außer den USA verlangt auch die Türkei die Auslieferung des Mannes. (anw)