Illegale Drohnenflüge: Fotograf muss 1500 Euro Bußgeld zahlen

Weil er eine Drohne ohne die nötige Aufstiegsgenehmigung genutzt hat, muss ein Fotograf nun ein Bußgeld von 1500 Euro zahlen.

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Paket-Drohne

(Bild: dpa, Patrick Pleul)

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  • dpa

Das Schweriner Verkehrsministerium hat erstmals ein Bußgeld gegen einen Luftbildfotografen verhängt, der mit einer Drohne arbeitet. Der Unternehmer aus Torgelow (Kreis Vorpommern-Greifswald) muss 1500 Euro Strafe zahlen, sagte Steffen Wehner, Sprecher des Ministeriums, am Dienstag. Der Fotograf habe die Strafe bereits akzeptiert.

Der Mann soll die Drohne mehrfach ohne nötige Aufstiegsgenehmigung genutzt und die Bilder auch veröffentlicht haben. "Bei uns haben sich Leute beschwert, die beim Hafenfest in Ueckermünde waren", sagte Wehner. Dort sei die Drohne mehrfach abgesackt und sehr tief über die Leute hinweggeflogen. Weitere Anzeigen habe es bei der Polizei gegeben. Das Ministerium sei die oberste Luftfahrtbehörde, erklärte Wehner: Unbemannte Flugobjekte dürften nur mit Aufstiegsgenehmigung betrieben werden und maximal etwa 100 Meter hoch fliegen. Das gelte laut Wehner auch für Modellflieger.

Der Fotograf hat mit seinen Luftbildern auch schon eine Ausstellung in den Räumen des Torgelower Landtagsabgeordneten Patrick Dahlemann (SPD) bestritten. Für eine Prüfung, ob die Bilder den Bestimmungen zum Urheberrecht und zum Datenschutz entsprechen, seien anderen Behörden zuständig, erklärte Wehner.

[Update, 17.12.,09:00,14:39: Nach unseren Informationen benötigt man für Drohnen mit einem Gewicht von über 5 kg und/oder für die kommerzielle Nutzung eine Aufstiegsgenehmigung.] (ssi)