Gesichtserkennung vs. verdeckte Ermittler

Biometrische Verfahren wie die Gesichtserkennung können sich als Boomerang erweisen – etwa wenn dadurch verdeckte Ermittler auffliegen. Die Linken wollten von der Regierung jetzt wissen, welche Maßnahmen Sicherheitsbehörden gegen Enttarnungen ergreifen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 43 Kommentare lesen
Gesichtserkennung vs. verdeckte Ermittler
Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Ulrike Heitmüller

Das kommt schon mal vor: Mit einer Legende und entsprechenden Papieren ausgestattete verdeckte Ermittler einer deutschen Polizeibehörde oder eines Nachrichtendienstes reisen von einem Land ins andere. Nun wird an der Grenze aber eine Gesichtserkennungssoftware verwendet – und die könnte (vorausgesetzt sie ist mit entsprechenden Daten gefüttert) womöglich feststellen, dass hier etwas nicht stimmt. Etwa weil die verdeckten Ermittler soziale Netzwerke genutzt haben und dort Fotos von ihnen kursieren, die nicht mit den Ausweisdokumenten übereinstimmen, die sie bei sich tragen.

Neu ist das Problem nicht. Schon 2011 hatte die australische Polizei untersucht, inwieweit Polizisten Social Media nutzen und dort Fotos online stellen. Auch wurde gefragt, ob Freunde bereits Fotos von ihnen hochgeladen und diese mit Namen oder anderen Zuordnungen getaggt hätten. Rund 80 Prozent der Befragten beantworteten beide Fragen mit Ja; bei den Netzwerken handelte es sich vor allem um Facebook und Twitter. Und bereits damals wurde diskutiert, ob soziale Medien verdeckte Ermittlungen unmöglich machen könnten.

Nach solchen Szenarien haben sich der Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko und die Fraktion Die Linke jetzt im Rahmen einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung erkundigt. Sie wollten unter anderem wissen, ob der Bundesregierung Studien bekannt seien, "die sich mit gefälschten Identitäten und 'echten' biometrischen Daten beziehungsweise gefälschten Identitäten und 'echten' Profilen in sozialen Netzwerken befassen". Die Bundesregierung erklärte indes, ihr seien keine derartigen Studien bekannt.

Dass eigene, verdeckt ermittelnde Angehörige von Polizei oder Geheimdiensten "gefälschte Profile" in sozialen Medien anlegen, um ihre Tarnidentität glaubwürdiger zu machen, will die Regierung unter Verweis auf Geheimhaltungspflichten weder bestätigen noch dementieren. Auch zu anderen Praktiken, mit denen verhindert werden kann, dass verdeckt eingesetzte Personen durch biometrische Kontrollen auffliegen, mag die Bundesregierung öffentlich keine Auskunft geben.

Etwas überraschender ist hingegen die Aussage der Bundesregierung, wonach die Geheimdienste des Bundes selbst "keine Gesichtserkennungssoftware zur Enttarnung verdeckter Ermittlungen oder Tätigkeiten von Agentinnen und Agenten ausländischer Behörden" einsetzen.

Ein Großteil der Antworten auf die Kleine Anfrage ist als "Verschlusssache - Geheim" eingestuft und kann deshalb nur bei der Geheimschutzstelle des Bundestages eingesehen werden. Laut Hunko sind allerdings auch die dort vorliegenden Antworten meist "dürftig".

"Problematisch ist aber, dass es mir untersagt ist, dies mit Dritten zu besprechen, ich darf nicht mal ein Anwalt zur Richtigkeit der Angaben befragen oder etwaige heikle Antworten mit unseren Fraktionsvorsitzenden besprechen. Viel schwerer wiegt aber, dass die Öffentlichkeit durch die Heimlichtuerei über die technischen Möglichkeiten von Polizei und Diensten im Unklaren gelassen wird", erklärt der Linken-Politiker.

  • Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage "Einsatz von Gesichtserkennungssoftware zur Enttarnung verdeckter Ermittlungen von Polizeien und Geheimdiensten"

(pmz)