Deutsche Telekom verteidigt Kooperation mit Geheimdiensten

Im NSA-Untersuchungsausschuss gab es Kritik an einer "Blockadehaltung" der Telekom. Nun kontert das Unternehmen und erläutert, wie es mit Geheimdiensten kooperiert.

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Deutsche Telekom verteidigt Kooperation mit Geheimdiensten

(Bild: Telekom/dpa)

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Die Deutsche Telekom hat ihre Zusammenarbeit mit Geheimdiensten erklärt und verteidigt. Mit dem Blogeintrag reagierte das Unternehmen wohl auch auf die nicht nur vergangene Woche laut gewordene Kritik. Mitglieder im NSA-Untersuchungsausschuss hatten den vorgeladenen Telekom-Mitarbeitern eine Blockadehaltung vorgeworfen. Nun versichert das Unternehmen, "für wilde Spekulationen über die Rolle der Telekom bei der Arbeit der Geheimdienste gibt es [...] keinen Anlass." Die Kooperation unterscheide sich aber zwischen dem Inland und dem Ausland.

"Es gibt keinerlei Kooperation der Telekom mit ausländischen Geheimdiensten", versichert die Telekom. Man habe außerdem auch keine Anhaltspunkte dafür gefunden, dass die eigene Infrastruktur manipuliert worden sei, sich also Geheimdienste anderweitig Zugang verschafft hätten. Trotz dieser vergleichsweise klaren Äußerung, dürfte ein gewisser Rest Zweifel bleiben. Immerhin können Unternehmen in den USA rechtlich verpflichtet werden, mit Geheimdiensten zu kooperieren und dürfen bei Strafandrohung nicht darüber sprechen.

NSA-Skandal

Die NSA, der britische GCHQ und andere westliche Geheimdienste greifen in großem Umfang internationale Kommunikation ab, spionieren Unternehmen sowie staatliche Stellen aus und verpflichten Dienstleister im Geheimen zur Kooperation. Einzelheiten dazu hat Edward Snowden enthüllt.

Im Inland stellt sich die Situation demnach aber anders da. Hier sei man gesetzlich zur Zusammenarbeit verpflichtet und halte sich "streng an die rechtlichen Grundlagen". Die Wahrung des Fernmeldegeheimnisses und der Schutz der Kundendaten hätten dabei "oberste Priorität". Das Unternehmen listet außerdem die Gesetze auf, in denen die Arbeit mit den Geheimdiensten geregelt ist. Darüber hinaus wird erklärt, dass Unternehmen wie die Telekom BND-Mitarbeitern den Zutritt ermöglichen und die Aufstellung technischer Ausrüstung dulden müssen. Außerdem müsse dem BND "an einem Punkt im Inland die vollständige Kopie der zur Überwachung angeordneten Kommunikation übergeben werden."

Darüber sprechen sei dem Konzern allerdings verboten. Die Arbeit mit dem BND mache bei den zuständigen vier sogenannten Regionalstellen für staatliche Sonderauflagen (ReSAs) nur rund einen Prozent der Arbeitszeit aus – der Großteil beziehe sich auf Auflagen von Gerichten, Behörden sowie Inhaber von Musik- und Filmrechten. Dabei würden sich immer zwei Mitarbeiter gegenseitig kontrollieren und ihre Arbeit ausführlich dokumentiert. Kontrolliert würde das vom Datenschutzbeauftragten und internen Stellen der Telekom.

Dafür, dass die Telekom nicht weitergehend über Überwachungsmaßnahmen informieren dürfe, schiebt die Telekom dem Gesetzgeber die weitere Verantwortung zu. Nicht man selbst maure, "sondern die Mauer steht schon" – im Gesetz. Wenn man sich selbst für mehr Transparenz einsetzen würde, wäre das strafbar. Wer an dieser Stelle etwas ändern wolle, müsse das beim Gesetzgeber einfordern. Die Telekom halte sich nur an die Spielregeln. (mho)