Pkw-Maut: Technische Details und Datenschutzvorgaben bleiben offen

Das Bundesverkehrsministerium verspricht "härtestmögliche Datenschutzregeln" bei der geplanten "Infrastrukturabgabe" für die Straßennutzung. Einzelheiten dazu kann es derzeit aber nicht nennen.

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Pkw-Maut
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Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt hat sich mit seinem Prestigeprojekt zum Einführen einer Pkw-Maut organisatorisch und technisch viel vorgenommen. Der CSU-Politiker hat dabei auch eine Garantie für den Erhalt der Privatsphäre der Autofahrer abgegeben. Auf Nachfragen zum Datenschutz, zur IT-Sicherheit sowie zu Verfahrensregeln hin verweist das von ihm geführte Haus aber nur auf geplante künftige Ausschreibungen und Rechtsverordnungen.

Als datenschutztechnisch sensibel gilt der vorgesehene eigentliche Betrieb des Mautsystems durch "einen privaten Dritten". Die Bundestagsfraktion der Linken wollte daher in einer Anfrage an die Bundesregierung wissen, welche entsprechenden Sicherungen für Verfahren zum Verarbeiten und Übertragen von Daten für das Unternehmen aufgestellt würden. In der knappen Antwort, die heise online vorliegt, lässt das federführende Verkehrsministerium nur verlauten: Entsprechende Vorgaben würden ausgeschrieben.

Weiter wunderten sich die Linken, warum im Regierungsentwurf für das Gesetz für eine Infrastrukturabgabe für Autobahnen und Bundesstraßen eine Verpflichtung des Betreibers fehle, nicht automatisch erkannte Kennzeichen unverzüglich manuell auszuwerten. Konkrete Auflagen "werden Gegenstand der Leistungsbeschreibung sein", verweist die Regierung auch hier auf ein bislang nicht existierendes Papier.

Zuvor hatte das Verkehrsministerium auf ein früheres Auskunftsbegehren der Oppositionsfraktion hin mitgeteilt, dass laut Tests der Landespolizeien aus Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg die Fahrzeugerfassungsrate eines verwendeten Lesesystems 93 Prozent betragen habe. Nicht aufgenommene Kennzeichen seien auf Spurwechsel, verschmutzte Nummernschilder oder schlechtes Wetter zurückzuführen gewesen. Eine "Fehlerquote" von sieben Prozent wollte die Regierung im Nachgang aber weder bestätigen noch bewerten: Die genannte Erfassungsrate bedeute nicht, dass der Rest der Nummernschilder dem System tatsächlich "fehlerhaft" zugeführt worden sei.

Eine alternative Möglichkeiten der Mauterhebung auf deutschen Straßen, die ohne elektronisches Erfassen von Kfz-Kennzeichen auskommt, kennt das Verkehrsministerium nach eigenen Angaben nicht. Bewusst ist ihr mittlerweile aber zumindest, dass sich auch mit verschlüsselten Hash-Werten von Nummernschildern arbeiten ließe, um bei einem Abgleich nicht automatisch alle Klardaten abfragen zu müssen. "Die konkrete technische Ausgestaltung" werde aber erst "im weiteren Verlauf auszuarbeiten sein". Datenschutzanforderungen würden dabei berücksichtigt. Insgesamt werde die Kontrolle des Nachkommens der Zahlungspflicht "verhältnismäßig" erfolgen.

Das Bild eines Kraftfahrzeugs sowie Ort und Zeit seines Einsatzes seien "für die gerichtsfeste Feststellung abgabenpflichtiger Benutzungen im Rahmen von Ordnungswidrigkeiten und Nacherhebungsverfahren erforderlich", heißt es bei der Regierung weiter. Bewegungsdaten würden aber nicht erhoben, darauf aufbauende Profile nicht erstellt. Zudem seien "Mautdaten" nach dem beschlossenen Entwurf nicht mit Standort- oder Verbindungsdaten aus dem Telekommunikationsbereich vergleichbar. Eine Begründung für diese Ansicht liefert die Exekutive nicht. Sie unterstreicht dagegen, dass die Initiative trotz bereits geweckter Begehrlichkeiten etwa bei Strafverfolgern "jede Übermittlung, Nutzung oder Beschlagnahme der erhobenen Daten nach anderen Rechtsvorschriften" ausschließe.

Das Verkehrsministerium legt nahe, dass es eine zentrale Datenbank geben wird, in denen alle Kfz verzeichnet sind, die nicht abgabepflichtig sind. Entsprechende "Ausnahmetatbestände" hierzulande zugelassener Autos könnten ins geplante "Infrastrukturabgaberegister" eingetragen werden, hält es fest. Halter aus dem Ausland könnten diesen Schritt beim Kraftfahrt-Bundesamt beantragen.

"Die PKW-Maut ist Murks", folgert Jan Korte, Vize-Vorsitzender der Linksfraktion, aus den Bescheiden. Die Verankerung der Datenschutzvorgaben für die privaten Betreiber müsse bereits im Gesetz konkret erfolgen. Das Grundproblem, dass die bereits mit der Lkw-Maut errichtete Überwachungsinfrastruktur mit dem neuen Vorstoß ausgeweitet werden solle, bleibe auch bestehen. Mit einem ähnlichen Desaster wie bei Toll Collect sei zu rechnen. Korte empfiehlt der Regierung daher, den Plan zu begraben. (axk)