Ab 30. Januar: Trotz Kritik will Facebook neue Nutzungsbedingungen einführen

Am morgigen Freitag treten Facebooks neue Nutzungsbedingungen in Kraft. Danach will das Unternehmen das Surfverhalten seiner Mitglieder auswerten und für Werbeanzeigen nutzen. Datenschützer und Politiker kritisierten das – vergeblich.

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Facebook

(Bild: dpa, Julian Stratenschulte)

Lesezeit: 3 Min.

Am 30. Januar treten Facebooks neue Nutzungsbedingungen und Datenrichtlinien in Kraft. Sie bringen umstrittene Veränderungen mit sich: So will das soziale Netzwerk künftig das Surfverhalten seiner Mitglieder auswerten. Besuchte Websites und benutzte Apps sollen dann für personalisierte Werbung analysiert werden. Bisher hat Facebook vor allem die Aktivitäten innerhalb des Netzwerks ausgewertet und etwa zu den "Gefällt mir"-Angaben passende Anzeigen ausgeliefert. Diese Daten will Facebook nun erweitern, damit Werbung "besser" und relevanter für die einzelnen Nutzer wird.

Informieren sich Mitglieder also im Netz über Stereoanlagen, sehen sie bei Facebook Anzeigen für Lautsprecher und Verstärker. Gleichzeitig erhalten die Nutzer mehr Möglichkeiten, die Werbung zu bewerten. Zudem sollen sie erfahren, warum sie bestimmte Anzeigen zu sehen bekommen. Wer sich nach dem 30. Januar bei Facebook einloggt, gibt sich automatisch mit den Neuerungen einverstanden.

Eine Info-Website zeigt "Maßnahmen zum Schutz deiner Privatsphäre auf Facebook".

Außerdem plant Facebook, standortabhängig zu werben: Über GPS und die Facebook-App erfährt das Unternehmen, wo sich der Nutzer gerade befindet. Dieser erhält über die App etwa Angebote einer Pizzeria um die Ecke. Auch über Facebook-Freunde, die sich in der Nähe aufhalten, informiert die App. Mit einem Kauf-Button soll es künftig möglich sein, direkt im sozialen Netzwerk zu shoppen – sofern der Nutzer seine Zahlungsdaten preisgibt.

Die neuen Richtlinien hat Facebook klarer formuliert und übersichtlich strukturiert. Zusätzlich erklärt eine Info-Website, wie die Nutzer ihre Privatsphäre auf Facebook schützen können und was die Änderungen bedeuten.

Facebook-Mitglieder können der "nutzungsbasierten Onlinewerbung" widersprechen – den neuen AGB von Facebook hingegen nicht.

Wer nicht möchte, dass seine Onlineaktivitäten für "nutzungsbasierte Online-Werbung" ausgewertet werden, kann auf der Website youronlinechoice.eu/de widersprechen. Die Site hinterlegt einen Widerspruchs-Cookie, den Facebook zu beachten verspricht. Die Daten erfasst das Unternehmen aber dennoch. Mitglieder, die generell nicht mit den neuen Änderungen einverstanden sind, müssen ihren Facebook-Account löschen – eine andere Widerspruchsmöglichkeit bietet das soziale Netzwerk nicht.

Eigentlich sollten die neuen Datenrichtlinien am 1. Januar in Kraft treten. Nach Kritik von Datenschützern hat Facebook das Vorhaben aber auf den 30. Januar verschoben, damit Mitglieder und Behörden mehr Zeit hatten, sich mit den Änderungen zu befassen. Auch ein Rechtsausschuss des Bundestages beschäftigte sich mit den AGB. Abgeordnete kritisierten, dass unklar sei, welche Daten Facebook für welchen Zweck sammelt.

Trotz der Kritik hat Facebook allerdings keine Änderungen an den Nutzungsbedingungen angekündigt.

Die Auswirkungen der neuen AGB und wie Sie Ihre Facebook-Daten schützen, erklärt auch ein c't-Artikel:

(dbe)