Tote Leitung beim Anbieterwechsel: Bußgeld für die Telekom

Die Bundesnetzagentur greift durch: 75.000 Euro Strafe muss die Deutsche Telekom zahlen, weil sie Kunden nach Anbieterwechsel nicht schnell genug wieder freischaltete.

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Netzwerkstecker

(Bild: dpa, Friso Gentsch)

Lesezeit: 2 Min.

Die Deutsche Telekom soll 75.000 Euro Geldbuße zahlen, weil sie Kunden beim Wechsel zu anderen Anbietern nicht schnell genug wieder freigeschaltet hat. Das teilte die Bundesnetzagentur am Mittwoch ohne Nennung des Unternehmens mit. Ein Telekomsprecher räumte auf Nachfrage gegenüber der dpa ein: "Dieses Mal sind wir betroffen." In früheren Fällen habe die Behörde allerdings auch schon Konkurrenzunternehmen mit Bußen belegt. Die Buße gegen die Telekom ist noch nicht rechtskräftig.

Tage- oder gar wochenlang tote Leitungen bei einem Wechsel der Telefonfirma sorgen immer wieder für Ärger. Allein 2014 gab es laut Netzagentur 5000 offizielle Beschwerden, bei denen sich die Behörde einschaltete. Netzagenturchef Jochen Homann sprach von einem "dringenden Verbesserungsbedarf auf dem gesamten Markt". Nach den gesetzlichen Vorgaben darf die Leitung bei einem Wechsel eigentlich nicht länger als einen Kalendertag unterbrochen sein.

Bei Verstößen gegen die Regelungen zum Anbieterwechsel sind Bußgelder bis zu 100.000 Euro möglich, erklärte die Bundesnetzagentur. Da sich das schuldige Unternehmen aber "aktiv an der branchenübergreifenden Erarbeitung und Einführung effizienterer Prozesse zur langfristigen Verbesserung des Anbieterwechsels" beteiligt habe, wurde das Bußgeld auf 75.000 Euro festgesetzt.

Insgesamt liefen die bundesweit rund drei Millionen Anbieterwechsel im Jahr meist problemlos, sagte der Telekomsprecher. Die Prozesse seien technisch sehr komplex. Hinzu komme, dass die Kunden auch nicht immer vollständige oder korrekte Angaben machten. Die Branche will künftig gemeinsam mit vollautomatischen Wechsel-Schnittstellen Abhilfe schaffen. (Mit Material der dpa) / (axk)