Journalistenverband kritisiert Foto-Beschränkung im NSU-Prozess

Das OLG München hat die Regelung für Fotografen im NSU-Prozess eingeschränkt: Demnach dürfen Fotografen ab sofort nur noch am ersten und siebten Prozesstag jedes Monats vor Verhandlungsbeginn im Gerichtssaal fotografieren.

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Richterhammer

(Bild: dpa, Friso Gentsch/Symbolbild)

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  • dpa

Aktuelle Bilder vom NSU-Prozess wird es ab sofort nur noch zweimal im Monat geben. Auf Antrag der Hauptangeklagten Beate Zschäpe hat das Oberlandesgericht München die Regelung für Fotografen und Kameraleute deutlich eingeschränkt. Demnach dürfen Fotografen nur noch am ersten und siebten Prozesstag jedes Monats vor Verhandlungsbeginn im Gerichtssaal fotografieren.

Die Pressefreiheit und der "Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der inhaftierten Angeklagten" müssten gegeneinander abgewogen werden, teilte das Gericht am Dienstag zur Begründung mit. Die Medien hätten an jedem der bisher fast 190 Verhandlungstage vor Sitzungsbeginn fotografieren und filmen dürfen. Es sei daher zumutbar, künftig auf Archivbilder zurückzugreifen.

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) kritisiert die Foto-Beschränkung des Oberlandesgerichts München während des NSU-Prozesses. Es sei nicht nachvollziehbar, warum die Situation für die Angeklagte Beate Zschäpe gerade jetzt – nach 190 Prozesstagen – schwierig geworden sein solle, sagte ein DJV-Sprecher in Berlin der Deutschen Presse-Agentur. "Hier fehlt die Begründung. Am besten wäre es, wenn die ursprünglichen Regularien weiter gelten würden."

Auf Antrag Zschäpes hat das Gericht die Bild-Regelung deutlich eingeschränkt. So dürfen Bildberichterstatter jetzt nur noch am ersten und siebten Prozesstag jedes Monats im Gerichtssaal fotografieren. Zur Begründung verwies das Gericht am Dienstag auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Angeklagten.

Die Bildberichterstattung sei ohnehin schon begrenzt, weil nur vor Verhandlungsbeginn möglich, kritisierte der DJV. Problematisch sei die Neuregelung vor allem dann, wenn etwas Unvorhergesehenes eintrete. Dann gebe es ein gesteigertes Interesse der Medien, "die dann aber nicht anwesend sind, weil gerade nicht zufällig der erste oder siebte Prozesstag im Monat ist". (keh)