WLAN teilen ohne Risiko

Bekommt der beste Kumpel das WLAN-Passwort, wenn er mal eben ins Internet will oder darf er so wie die Freunde der Kinder nur ins Gästenetz? Unabhängig davon können illegale Aktivitäten rechtliche Konsequenzen haben.

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Von
  • Volker Zota

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Schon beim Gedanken daran, Bekannten den Schlüssel fürs hauseigene WLAN zu geben, bekommen manche ein mulmiges Gefühl. Glücklicherweise gibt es bei den meisten Routern die Möglichkeit, Gastzugänge ohne Zugriff auf lokale Freigaben einzurichten, damit niemand – und sei es nur zufällig – in der Privatsphäre herumstochert. Treibt jedoch jemand über den Zugang Unsinn im Internet, fällt der Blick in jedem Fall erst einmal auf den Anschlussinhaber, der über die sogenannte Störerhaftung dafür geradestehen muss.

Wer sich womöglich am Freifunk-Projekt beteiligen oder als kleines Unternehmen – etwa in der Kneipe oder beim Friseur – Kunden WLAN zur Verfügung stellen will, muss sich ungleich mehr Gedanken machen. Wir haben bei Urs Mansmann nachgefragt, worauf Privatleute und Unternehmen bei der WLAN-Freigabe achten sollten.

Welche konkreten Maßnahmen und Dienstleister es gibt, um sein WLAN ohne Risiko mit Freunden, Gästen und Kunden zu teilen, beschreibt c't in Ausgabe 7/15.

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(vza)