Landgericht Frankfurt bestätigt Verbot von UberPOP

Schwere Schlappe für das umstrittene US-Unternehmen: Das Landgericht Frankfurt hat Uber verboten, Personenfahrten an Fahrer ohne P-Schein zu vermitteln. UberPOP macht trotzdem erstmal weiter.

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Fahrdienstvermittler Uber

(Bild: dpa)

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Das Landgericht Frankfurt hat am Mittwoch den Mitfahrdienst UberPOP deutschlandweit verboten. In einer Grundsatzentscheidung hat das Gericht dem US-Unternehmen untersagt, Personenfahrten an Fahrer ohne entsprechende Genehmigung zu vermitteln. Das betrifft den Dienst UberPOP, der Fahrer mit privatem Auto an Fahrgäste vermittelt. Die Vermittlung von Limousinen mit lizenziertem Chauffeur (UberBLACK) und Taxis (UberTAXI) sind nicht betroffen.

Das Gericht bleibt damit bei seiner Linie, die schon in der vom Taxigewerbe im September 2014 erwirkten Einstweiligen Verfügung gegen UberPOP zum Ausdruck kam. Das Landgericht hatte die Verfügung nach einem Einspruch von Uber wegen mangelnder Eilbedürftigkeit aber wieder aufgehoben. Der Streit musste damit auf dem normalen Weg durch die Instanzen entschieden werden.

Online-Mitfahrdienst Uber

Teilen statt Besitzen: Der Mitfahrdienst Uber gilt wie der Zimmervermittler AirBnB allen Protagonisten der Sharing Economy als erfolgreiches Vorbild. Doch ist der Dienst sehr umstritten, Geschäftsmodelle wie die von Uber und Airbnb stellen Politik und Wirtschaft vor neue Herausforderungen.

Nach Auffassung des Gerichts verstößt Ubers Geschäftsmodell gegen das Personenbeförderungsgesetz. Es handle sich um eine vertraglich geregelte Beförderung gegen Entgelt und nicht um einen Mitfahrdienst, hieß es in er mündlichen Verhandlung. Die Entscheidung habe grundsätzliche Bedeutung, sagte ein Justizsprecher. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig; Uber kann vor dem Oberlandesgericht in Berufung gehen.

Geklagt hatte Taxi Deutschland, eine Genossenschaft verschiedener deutscher Taxizentralen. Deren Vorsitzender Dieter Schlenker freute sich über das Urteil: "Wir haben heute Recht erhalten. Erneut wurde gerichtlich festgestellt: Ubers Geschäftsmodell basiert auf Rechtsbruch. Es wäre gut, wenn Uber auf eine nächste Instanz verzichtet und die Gerichte nicht unnötig beschäftigt."

Den Gefallen wird Uber den Taxizentralen wohl nicht tun. Es sei davon auszugehen, "dass wir Berufung gegen das Urteil einlegen werden", sagte Sprecher Fabien Nestmann am Mittwoch. Bis zur einer rechtskräftigen Entscheidung will das Unternehmen auch erst einmal weitermachen mit UberPOP: "Da das nicht rechtskräftige Urteil nur gegen Sicherheitsleistung von Taxi Deutschland vollstreckt werden kann, können wir unseren Dienst uberPOP in München und Frankfurt zunächst in der gewohnten Form weiter anbieten", erklärte Nestmann. Taxi Deutschland müsste 400.000 Euro hinterlegen, um das Urteil vollstrecken zu lassen.

Auch in den Großstädten Berlin und Hamburg operiert Uber nach dem Einschreiten von Behörden und Gerichtsurteilen nur noch eingeschränkt. In Berlin ist dabei auch die Limousinenvermittlung UberBLACK von einem Verbot betroffen. Bei UberPOP hatte das Unternehmen zuletzt die Preise auf Selbstkostenniveau gesenkt, um als legaler Mitfahrdienst durchzugehen – das Frankfurter Gericht hat das nicht überzeugt.

Die Meldung, das Unternehmen habe seine Expansion in Deutschland gestoppt, hatte Uber umgehend dementiert. "Für uns ist klar: Wir werden Deutschland als Markt nicht aufgeben", bekräftigte Nestmann am Mittwoch nach dem Frankfurter Urteil. "Wir werden an UberBlack festhalten und den Dienst weiter ausbauen. Zusätzlich arbeiten wir an einem alternativen Ridesharing‐Angebot, das wir speziell auf die Auslegung der Regularien hier in Deutschland durch die heutige Gerichtsentscheidung anpassen."

Unterdessen hat Uber auch in Frankreich weiter mit heftigem Widerstand zu kämpfen. Die Pariser Zentrale des US-Unternehmens sei am Dienstag von der Staatsanwaltschaft durchsucht worden, berichtet der Sender France Info. Die Durchsuchung war Teil der seit längerem andauernden Ermittlungen gegen Uber. In Frankreich ist das Angebot UperPop nicht zulässig, deit Anfang des Jahres wurden dem Bericht zufolge 250 Fahrer in Frankreich mit Geldbußen belegt. (vbr)