Vorratsdatenspeicherung: Justizminister will Gesetzesentwurf wohl schnell vorlegen

Einem Bericht des Spiegel zufolge arbeitet das Justizministerium unter Heiko Maas (SPD) bereits unter Hochdruck an einem Gesetzesentwurf zu einer neuen Regelung für die Vorratsdatenspeicherung. Bereits im Juni 2015 sollen erste Leitlinien dazu vorliegen.

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Heiko Maas

(Bild: dpa, Hannibal)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Nico Ernst

Bereits zum Parteikonvent der SPD am 20. Juni 2015 in Berlin soll eine Leitlinie der Sozialdemokraten zur Vorratsdatenspeicherung vorliegen. Dies berichtet der Spiegel unter Berufung auf dem Magazin vorliegende Informationen.

Trotz der Eile soll Justizminister Heiko Maas bei der ersten Fassung des Entwurfs bereits die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigen. Beide Kammern hatten für die bis März 2010 auch in Deutschland praktizierte Generalüberwachung enge Grenzen gesetzt.

Bis vor kurzem galt Maas noch als Kritiker der Vorratsdatenspeicherung. Dann hatte sich jedoch SPD-Chef Sigmar Gabriel für eine Umsetzung der EU-Richtlinien "in dem verfassungsrechtlich vertretbaren Umfang" ausgesprochen. Nach diesem Machtwort des Vizekanzlers soll es nun offenbar recht schnell gehen, auch wenn die Speicherung der Verbindungsdaten aller Bürger selbst in der SPD nicht unumstritten ist. Dem Spiegel zufolge soll es in letzten Sitzung der Bundestagsfraktion eine längere Debatte zu diesem Thema gegeben haben.

Ebenso gibt es nicht nur von der Opposition, sondern auch von Wirtschaftsverbänden Widerstand gegen eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung. So sagte Oliver Süme, Vorstand Politik und Recht des Providerverbands eco, noch vor dem Bekanntwerden der konkreten SPD-Pläne gegenüber heise online, sein Verband lehne die Speicherung unter anderem " aus grundsätzlichen Erwägungen" ab. Ähnlich äußerte sich auch der Bundesverband IT-Mittelstand.

In welche Richtung die Pläne der SPD gehen sollen, ist bisher nur durch die Generalsekretärin Yasmin Fahimi bekannt. Sie schlug vor, die Speicherdauer sollte weniger als sechs Monate betragen, und Berufsgeheimnisträger wie Abgeordnete, Ärzte, Seelsorger und Journalisten sollten davon ausgenommen werden. Zudem soll ein richterlich genehmigter Zugriff auf Vorratsdaten nur bei schweren Straftaten möglich sein. (axk)