Autoren und Verleger gegen Zweitmarkt für E-Books
Mit scharfen Worten warnten Kreative und Rechteverwerter im Bundestag davor, einen Wiederverkauf digitaler Bücher zuzulassen. Auch die Online-Ausleihe dürfe nicht zu einem "Billigheimer-Angebot" verkommen.
Für E-Books müssen Verbraucher hierzulande nicht nur einen erhöhten Mehrwertsteuersatz zahlen. Sie dürfen rechtlich gesehen auch weniger damit machen als mit gedruckten Büchern. Ein Weiterverkauf etwa ist verboten. Online auszuleihen bei öffentlichen Bibliotheken ist auch nur ein geringer Prozentsatz der Neuerscheinungen, da Verlage den kommunalen Einrichtungen keine Lizenzen erteilen müssen.
Bloß nichts ändern
Geht es nach Schriftstellern und Branchenvertretern, soll sich daran wenig bis gar nichts ändern. Die "Internet-Piraterie" bei E-Books sei an sich bereits ein großes Problem, erklärte die Autorin Nina George am Montag in einem Fachgespräch der Grünen im Bundestag. Ein legaler Wiederverkauf digitaler Bücher, fürchtete sie, "könnte uns die ganze Scheiße noch ein bisschen erschweren". Weil ein E-Book immer wie neu sei, griffen Leser in einem Zweitmarkt dann auch immer dazu, nicht zu einem Neuexemplar. Dass aktuelle Bücher besonders attraktiv sind und es für aktuelle proprietäre E-Book-Formate eventuell schon bald keine Lesegeräte mehr gebe, wollte sie nicht gelten lassen.
Sie liebe Bibliotheken, betonte George, aber bei der Online-Ausleihe "landen wir schon wieder beim Geld". Schon heute sei auch deswegen ein "Schrumpfen des E-Book-Kaufmarkts" zu beobachten. Zudem seien die Tantiemen "ruinös". Bei Online-Plattformen wie Skoobe kämen zwischen 16 und 24 Cent pro Ausleihe beim Autor an, bei Amazons Flatrate Kindle Unlimited zwischen 30 und 55 Cent. Unterboten werde dies nur durch die Pauschalvergütung bei der Analog-Entleihe durch die VG Wort, die 4 Cent zahle. Wobei dieser Betrag noch mit dem Verlag geteilt werden müsse.
Die Online-Ausleihe habe nichts mehr mit einem Bibliotheksbesuch gemein, schimpfte auch Christian Sprang vom Börsenverein des deutschen Buchhandels. Man hole sich bei ersterer ein digitales Buch bequem übers Internet an den Strand und dieses lösche sich nach der Leihfrist von selbst, Überziehungsgebühren fielen keine an. Der Jurist plädierte für marktbezogene Alternativen, um die E-Book-Ausleihe "wunderbar nutzungsbezogen abzurechnen". Ein anderer Kompromissvorschlag kam Markus Klose vom Verlag Hoffmann & Campe: Statt einen E-Book-Zweitmarkt einzuführen, könnte man die Menge der Titel erhöhen, die über ein Konto parallel genutzt werden dürfen.
Weiterverkauf technisch möglich
Einschränkungen bei E-Books müssten dagegen gar nicht sein, entgegnete Lenz Queckenstedt vom Bundesverband der Verbraucherzentralen. Ein Weiterverkauf sei dank Wasserzeichens und Hash-Codes technisch realisierbar, ohne P2P-Netze zu füttern. Es sei für Käufer digitaler Bücher auch nicht transparent, dass sie diese selbst nicht einmal an Dritte verleihen dürften.
"Suizidale Tendenzen" in der Buchbranche machte Till Kreutzer von iRights aus, da sich diese gegen alles sperre, "was die Leute haben wollen". Ein Zweitmarkt für E-Books würde seiner Ansicht nach "Piraterie bekämpfen", da er attraktivere legale Angebote schaffe. Bei der Online-Ausleihe plädierte der Rechtsexperte für eine Ausweitung der bestehenden Bibliothekspauschale über eine gesetzliche Lizenz. Die staatlichen Budgets dafür müssten aber aufgestockt werden, damit höhere Tantiemen für die Autoren heraussprängen. Bei reinen Vertragslösungen flöße dagegen viel Geld an Anwälte fürs Aushandeln konkreter Bedingungen, was bei Zwangslizenzen kaum anders sei. Der Deutsche Bibliotheksverband fordert seit Längerem erweiterte Rechte fürs "E-Lending". (mho)