Europarat will Grundrechte im Netz und Datenschutz am Arbeitsplatz stärken

Meinungsfreiheit im Netz ist unteilbar und Internetbürger müssen auch Rücksicht auf die Rechtslage in anderen Ländern nehmen. Das und Empfehlungen zum Datenschutz am Arbeitsplatz schreibt der Europarat seinen 47 Mitgliedsregierungen ins Stammbuch.

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EU will Grundrechte im Netz und Datenschutz am Arbeitsplatz stärken

(Bild: dpa/heise online)

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Von
  • Monika Ermert

Seit fast einem Jahrzehnt beackert der Europarat in Straßburg das Thema Grundrechte im Netz. Diese Woche beschloss der Ministerrat zwei neue Empfehlungen, eine zum freien Datenfluss im Netz, die andere zum Schutz von Arbeitnehmern vor der durch IT immer mächtigeren Überwachung am Arbeitsplatz. Die Empfehlungen binden die Mitgliedsstaaten nicht, es handele sich um so genanntes "Soft law", räumte ein Sprecher aus Straßburg ein. Sie böten aber Orientierung für die Gesetzgebung.

Die Empfehlung zum freien Informationsfluss versucht, den Regierungen nahe zu bringen, dass nationale Gesetzgebung in Bezug auf das Internet in manchen Fällen genauso wenig an ihren Landesgrenzen halt macht wie kriminelle Unternehmungen. "Mehrere Staaten könnten Zuständigkeit für das gleiche Stück Information oder den gleichen Dienst im Netz reklamieren", ermahnt das Ministerkomitee die eigenen Regierungen. Für Betroffene kann das bedeuten, dass sie widersprüchlichen Rechtsregimen unterworfen sind. Der Europarat rät dazu, eine internationale Verständigung über gemeinsame Regeln herzustellen.

In der aktuellen Empfehlung stellt der Europarat darauf ab, bei der Abfassung nationalstaatlicher Regelungen, aber auch bei Geschäftsmodellen von privaten oder technische Praktiken die Grundrechte der Bürger anderer Länder ebenfalls zu wahren. Bürger anderer Staaten sollen Gehör in eigenen Verfahren erhalten, wenn ihre Grundrechte durch Gesetze des Nachbarstaates beeinträchtigt werden.

Beim aktiven Schutz der Meinungs- und Informationsfreiheit im Netz, zu dem die Staaten verpflichtet sind, erwähnt die Empfehlung die zuletzt wieder häufig als mitverantwortliche "Störer" ins Gespräch gebrachten Hoster. Weil sie die Ausübung der Meinungsfreiheit möglich machen, sind auch sie zu schützen. Trotz der generellen Mahnung, den freien Datenfluss nicht zu beeinträchtigen, müssen Regierungen aber gleichwohl den Datenschutz auch auf Cloudservern sichern, heißt es darüber hinaus.

In der zweiten, verabschiedeten Empfehlung fordert der Europarat die Mitgliedsstaaten zur besseren Absicherung der informationellen Selbstbestimmung am Arbeitsplatz auf. Öffentliche und private Arbeitgeber müssen von einer exzessiven Sammlung von Informationen über ihre Mitarbeiter absehen, die private E-Mail, auch vom Arbeitsplatz aus, dürfe unter keinen Umständen überwacht werden. Es geht den Arbeitgeber auch nichts an, welche Seiten im Internet oder Intranet ein Arbeitnehmer anschaut, heißt es in der Empfehlung. Hat der Arbeitgeber Bedenken, soll er Dinge besser präventiv ausfiltern. Die Datenschutzempfehlung beinhaltet auch hohe Standards in Bezug auf die Gesundheitsdaten, biometrischen Daten und den Umgang mit Bewerbern. (ps)