Drohnen-FAQ: Worauf Sie achten müssen [Update]

Am Himmel summen immer mehr ferngesteuerte Drohnen - und das oft illegal. Denn was viele Hobbypiloten nicht wissen: Dem Freizeitspaß sind enge rechtliche Grenzen gesetzt. Und auch die Versicherung springt nicht immer ein, wenn es zum Unfall kommt.

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Lesezeit: 4 Min.
Von
  • Till Simon Nagel
  • dpa

Das Wetter wird besser und besser, immer mehr Drohnen (Modelle im heise Preisvergleich) werden aus dem Keller geholt und drehen erste Runden. Was viele aber nicht wissen: Hobbypiloten dürfen das Fluggerät längst nicht überall aufsteigen lassen. Und wenn mal eine Drohne abstürzt, kann es Probleme mit der Versicherung geben. Hier einige Fragen und Antworten rund um ferngesteuerte Drohnen:

Meine Drohne hat eine Kamera: Was darf ich fotografieren und filmen?

"Eine private Drohne darf auch nicht im Flug alles und jeden ohne Erlaubnis ablichten", warnen Verbraucherschützer. Ohne ihr Einverständnis gefilmte oder fotografierte Menschen können eine Veröffentlichung des Materials untersagen. Deswegen sollte man am besten vorher um Erlaubnis fragen. Was gar nicht geht: Nachbarn oder andere Menschen mit der Drohne beobachten oder ausspionieren, etwa indem man durch fremde Gärten oder vor Fenstern fliegt.

Brauchen Hobbypiloten eine Lizenz zum Drohnenfliegen?

Nein, jedenfalls dann nicht, wenn die Drohne privat genutzt wird und nicht mehr als fünf Kilogramm wiegt, erklärt die Deutsche Flugsicherung (DFS). Gewerbliche Nutzer brauchen dagegen eine Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde. Wiegt die Drohne zwischen 5 und 25 Kilogramm ist eine Einzelerlaubnis nötig.

Dies gilt etwa für journalistische Zwecke, auch hier muss man sich Aufnahmen seit der Änderung des Luftverkehrsgesetzes im Jahr 2012 behördlich genehmigen lassen und zahlreiche Auflagen einhalten. Experten rechnen deshalb damit, dass die Medien bei Luftaufnahmen vielfach auf illegal produziertes Material setzen.

Wo ist der Drohnenflug erlaubt?

Grundsätzlich überall, wo durch das Fluggerät niemand gefährdet wird bis zu einer maximalen Höhe von 100 Metern. Manche Städte verbieten allerdings den Flug über bewohntem Gebiet. Absolute Tabuzonen sind die Kontrollzonen der Flughäfen, sagt Ute Otterbein von der DFS. Sie erstrecken sich in einem Radius von bis zu 1,5 Kilometer um Flughäfen herum. Wer hier fliegen will, muss sich beim Tower anmelden. "Es kann sein, dass an Tagen, an denen viel los ist, der Fluglotse keine Genehmigungen erteilt", erklärt Otterbein.

Und wo ist Drohnenflug nicht erlaubt?

Überall, wo die Sicherheit von Menschen gefährdet wird. Das Überfliegen von Menschenansammlungen ist verboten. Ein Fotograf in Mecklenburg-Vorpommern wurde deshalb vergangenes Jahr zu 1500 Euro Strafe verurteilt. Auch über Industrieanlagen oder Unglücksstellen darf keine Drohne aufsteigen. Privatgrundstücke sind ebenso eine Tabuzone. Deren regelmäßiges Überfliegen ist nicht gestattet. Auch das Berliner Regierungsviertel ist für Drohnen gesperrt.

Welche Sicherheitsregeln muss ich befolgen?

Grundsätzlich dürfen Drohnen nur auf Sicht geflogen werden, also im Umkreis von rund 100 Metern um den Piloten und bis zu einer Flughöhe von 100 Metern. In Deutschland ist es verboten, die Geräte auf Basis von übertragenen Videobildern der Bordkamera (Videolink) oder per GPS fernzusteuern. Von Gebäuden, Straßen, Menschenansammlungen und Hochspannungsleitungen sollte man das Fluggerät dringend fernhalten.

Was tun, wenn es zum Unfall kommt?

Wenn die Drohne beim Absturz Menschen verletzt oder Schäden anrichtet, springt die Privathaftpflicht nicht in jedem Fall ein, warnt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Deckungsfragen sollte man vor dem Erstflug mit seiner Versicherung klären. Greift der Standardschutz nicht, müsse eine Zusatzversicherung her, wie sie etwa Modellflugvereine ihren Mitgliedern anbieten.

[Update 8. April, 10:00: Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat Anfang 2014 eine "Kurzinformation über die Nutzung von unbemannten Luftfahrtsystemen" herausgegeben. Das PDF können Sie hier herunterladen. Auf Seite 8 der Broschüre kommt die maximale Flughöhe von 100 Metern zur Sprache (siehe Forenfrage hier).] (keh)