Kritik an EU-Plänen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen

Eine bunt gemischte Truppe hat mit einem offenen Brief an die EU gegen eine geplante "EU-Richtlinie über den Schutz vertraulichen Know-Hows" protestiert: Die gebe Whistleblowern nur unzureichend Schutz.

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Snowden bei Geheimtreffen

Die geplante EU-Richtlinie bietet Whistleblowern wie Edward Snowden zu wenig Schutz, finden Kritiker.

(Bild: dpa, Wikileaks/Archiv)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Detlef Borchers

Mit einem offenen Brief, der von der tageszeitung ins Deutsche übersetzt wurde, protestieren Gewerkschaften und Bürgerinitiativen gegen eine geplante EU-Richtlinie zum Schutz Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung. Die Kritiker – zu den Unterzeichnern gehören neben Wikileaks-Gründer Julian Assange auch die Wau-Holland-Stiftung und der CCC – meinen, die Richtlinie gefährde Whistleblower.

In der geplanten Richtlinie gibt es in Paragraph 12 zwar einen Whistleblower-Schutz, doch dieser ist nach Ansicht der Kritiker unzureichend. So erklärte die Wikileaks-Aktivistin Sarah Harrison von der Courage Foundation gegenüber der Zeitung, dass Whistleblower nach den EU-Plänen nur dann geschützt würden, wenn es zur Aufklärung über Missstände notwendig sei. Dies könne man aber erst hinterher bewerten, was für Whistleblower ein enormes Risiko in sich berge. In der entsprechenden Passage der EU-Richtlinie heißt es:

"Ferner muss gewährleistet sein, dass die vorgesehenen Maßnahmen und Rechtsbehelfe nicht die Freiheit der Meinungsäußerung und die Informationsfreiheit (die gemäß Artikel 11 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union auch die Freiheit der Medien und ihre Pluralität beinhalten) oder Whistleblowing-Aktivitäten einschränken. Daher sollte sich der Schutz von Geschäftsgeheimnissen nicht auf Fälle erstrecken, in denen die Offenlegung eines Geschäftsgeheimnisses insoweit dem öffentlichen Interesse dient, als ein ordnungswidriges Verhalten oder eine strafbare Handlung aufgedeckt wird.

Im offenen Brief der Kritiker heißt es, dass die Richtlinie der "Kriminalisierung der Arbeit von Whistleblowern, Journalisten und Gewerkschaftsaktivisten" Vorschub leisten würde. Bemängelt wird, das die genannten Gruppen von der Richtlinie nicht ausgenommen sind. Dies müsse geändert werden, weil die Arbeit von Journalisten, Whistleblowern und NGO-Mitarbeitern für jede moderne Demokratie essentiell sei. (vbr)