Landgericht Hamburg: Adblock Plus darf weiter blocken

Im Streit um das populäre Browser-Addon mussten die Verleger eine erste Schlappe hinnehmen. Weitere Verfahren sind jedoch anhängig.

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Adblock

(Bild: dpa, Andrea Warnecke/Archiv)

Lesezeit: 4 Min.
Von
  • Torsten Kleinz
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Das Landgericht Hamburg hat am Dienstag eine Klage von Zeit Online und dem Handelsblatt gegen den Hersteller des Werbeblockers Adblock Plus abgewiesen. Die Medienhäuser waren mit dem Vorwurf vor Gericht gegangen, dass die Software der Eyeo GmbH unzulässig in das Geschäft der werbefinanzierten Angebote eingreife. Eyeo begrüßte die Entscheidung und äußert die Hoffnung, dass nun weitere Prozesse vernieden werden könnten.

Im Verfahren ging es insbesondere um die "Acceptable Ads"-Initiative, mit der Adblock Plus bestimmte Seiten von einer Filterung ausnimmt. Klägervertreter Matthies van Eendenburg attackierte das Geschäftsmodell von Eyeo scharf, verglich deren Vorgehen mit "Wegelagerei" und gar Schutzgelderpressung. So finanziere sich das Unternehmen alleine dadurch, dass es Geld für die Aufnahme auf der Whitelist verlange. Das Unternehmen lasse sich an den Einnahmen der durchgelassenen Werbung beteiligen. Durch die enorme Zunahme der Adblock-Installationen in den letzten Jahren hätten die Verlage erhebliche Mindereinnahmen verzeichnet.

Eyeo-Anwältin Heike Blank bestätigte das Modell zwar im Grundprinzip, betonte aber, dass 90 Prozent der Websites in der Whitelist kostenlos aufgenommen wurden. Die restlichen zehn Prozent seien Unternehmen, die durch die entblockte Werbung erhebliche Mehrheinnahmen verbuchten. So stehen Google, Microsoft, Amazon und United Internet auf der Liste und können so zumindest bestimmte Werbebanner trotz Werbeblocker anzeigen lassen.

Selbst wenn Eyeo alle Mehreinnahmen verlangen würde, sei es für die Unternehmen auf der Whitelist schlimmstenfalls ein Nullsummenspiel, argumentierte die Anwältin der Beklagten. Zudem könne sich nicht jeder auf die Whitelist einkaufen. Nur Anzeigen, die den vorbestimmten Kriterien "nicht nervender" Werbung entsprechen, können freigeschaltet werden. Eyeo prüfe die Einhaltung der Kriterien und verlange dafür seine Gebühren.

Adblock Plus sei darüber hinaus nur ein Werbeblocker von vielen und nicht für die Inhalte der Blocklisten verantwortlich, betonte die Anwältin. Zu genauen Zahlen oder den Details der Vereinbarungen mit Großkunden wie Google äußerte sie sich allerdings nicht.

Die Verlegerseite hatte von Anfang an schlechte Karten: So hatte der Bundesgerichtshof bereits 2004 in der Fernsehfee-Entscheidung die Rechtmäßigkeit eines Werbeblockers für Fernsehsendungen bestätigt. Die Kläger sind dessen ungeachtet der Ansicht, ihre redaktionellen Inhalte dürften nur zusammen mit den bezahlten Onlinewerbungen ausgeliefert werden. Wie bei einer Zeitung handele es sich bei Webseiten um ein untrennbares Ganzes. Die Eingriffstiefe durch Adblock Plus heute sei viel größer als die der "Fernsehfee". Zudem hätten die Hersteller des TV-Werbeblockers keine Gebühren von der Werbeindustrie verlangt.

Die Richter zeigten sich angesichts dieser Argumente skeptisch. So verwies der Vorsitzende darauf, dass viele Medien wie die New York Times inzwischen werbefreie Angebote hinter Paywalls eingesetzt hätten. Zudem konnten sie nicht erkennen, dass Eyeo gezielt gegen die Webseiten der Kläger vorgehe, was Voraussetzung für einen Unterlassungsanspruch nach dem Wettbewerbsrecht ist. Anwältin Blank hielt den Vorwürfen der Kläger entgegen, dass viele Angebote ohne Werbeblocker heutzutage kaum noch benutzbar seien.

Besonderes Augenmerk legten die Hamburger Richter auch darauf, ob das Blockieren der Werbung vom Anwender selbst herbeigeführt werde. So betonten die Kläger, dass Whitelist und Filterlisten bei der Installation von Adblock Plus voreingestellt sei und nur wenige Nutzer überhaupt solche Voreinstellung änderten. Blank hielt entgegen: "Es mag nicht jeder Nutzer die Voreinstellungen ändern können, aber das sind meist diejenigen Nutzer, die Adblock Plus erst gar nicht installieren könnnen." Eine Gerichtsmitarbeiterin bestätigte, dass die Einstellungen von Adblock Plus mit wenigen Mausklicks zu ändern sind.

Ein Ende der Rechtsstreitigkeiten ist freilich noch nicht abzusehen. Zahlreiche Medien- und Werbeunternehmen haben parallel gegen Eyeo Klage eingereicht. Derzeit sind noch mindestens drei Klagen in München und Köln anhängig. Beide Seiten haben angedeutet im Falle einer Niederlage vor die jeweils nächste Instanz ziehen zu wollen. (axk)