Elektronische Gesundheitskarte: Ärztetag lehnt Datenabgleich in der Arztpraxis ab

Zum Abschluss des 118. Ärztetages in Frankfurt am Main haben die Ärzte es abgelehnt, dass in den Arztpraxen die Gültigkeit der elektronischen Gesundheitskarte online überprüft wird. Dies sei keine ärztliche Aufgabe, sondern Sache der Krankenkassen.

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Elektronische Gesundheitskarte
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Von
  • Detlef Borchers

Der sogenannte Versicherten-Stammdatenabgleich-Dienst (VSDD) der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) hat nach Auffassung des Ärztetages nichts in der Arztpraxis zu suchen. Dieses Verfahren, bei dem die Adress-Daten und der Zuzahlungsstatus der eGK eines Versicherten mittels Lesegerät und VPN-Verbindung online mit den Daten der Krankenkasse verglichen wird, sei eine rein administrative Maßnahme und damit nicht Aufgabe eines Arztes.

Überdies sei die Überprüfung geeignet, "die bestehenden Kapazitätsprobleme in der ambulanten Krankenbehandlung empfindlich zu verstärken", meinte das deutsche "Ärzteparlament" in seiner Entschließung. Grundsätzlich sei man aber offen "für sinnvolle medizinische Anwendungen in der elektronischen Datenverarbeitung".

Im Herbst soll nach den Plänen der eGK-Projektgesellschaft Gematik in den Regionen Nordwest und Südost in 500 Praxen und 5 Krankenhäusern getestet werden, ob der online erfolgende Stammdatenabgleich der eGK reibungslos funktioniert. Bei dem Verfahren wird von der Arztpraxis eine Verbindung zu einem Rechenzentrum aufgebaut und die Daten einer im Lesegerät gesteckten Gesundheitskarte mit dem Datenbestand der Krankenkasse verglichen.

Geprüft wird dabei die Adresse des Versicherten, die Gültigkeit der Versicherung sowie der Zuzahlungsstatus. Diese Maßnahme, die nach Vorstellung der Gematik maximal fünf Sekunden dauern soll, soll nach Ansicht der Ärzte nicht in der Arztpraxis erledigt werden. Die vierteljährlich anfallende Datenüberprüfung sollte besser durch Terminals in den Filialen der Krankenkassen oder in einer Apotheke erfolgen, meinen die Ärzte. "Außerdem kann auf Dauer keine Sicherheit für die sensiblen Praxisdaten bei Anschluss an eine bundesweite zentrale Kasseninfrastruktur garantiert werden", heißt es in dem Beschlussprotokoll des Ärztetages. (jk)