Adblock Plus gewinnt vor Gericht gegen ProSiebenSat1 und RTL

Weiterer Punktsieg für den Werbeblocker: Ein weiteres Gericht befindet das Geschäftsmodell des Kölner Unternehmens Eyeo für legal.

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Adblock Plus gewinnt vor Gericht gegen ProSiebenSat1 und RTL
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Von
  • Torsten Kleinz

Gleich zwei Branchengewichte waren vor dem Landgericht München gegen den Werbeblocker Adblock Plus vorgegangen: Sowohl die Mediengruppe ProSiebenSat1 als auch RTL mitsamt dem Werbevermarkter IP Deutschland hatten versucht, das Geschäftsmodell der Kölner Firma Eyeo verbieten zu lassen. Mit Adblock Plus bietet die Firma einen potenten Werbeblocker an, setzt aber angeblich nicht-nervende Werbung gegen eine Umsatzbeteiligung auf eine Whitelist.

Das Münchner Gericht wies die Klagen am Mittwoch jedoch ab. Das Angebot und der Vertrieb der Werbeblocker-Software behinderten Klägerinnen nicht wettbewerbswidrig, da die Internetnutzer in einer "autonomen und eigenständigen Entscheidung" den Werbeblocker installierten und hierdurch verhinderten, dass Werbung angezeigt wird. Eyeo beteilige sich auch nicht an einer Urheberrechtsverletzung, wenn die Nutzer sich im kostenlosen Angebot der Sendergruppen bedienten, ohne die Werbung anzusehen.

Auch kartellrechtlich sei das Angebot nicht angreifbar, da Adblock Plus nicht marktbeherrschend sei. Auch wenn Werbeblocker zunehmend genutzt würden, könnten die Senderfamilien immer noch genügend Kunden mit Werbung erreichen.

Eyeo-Sprecher Ben Williams meinte, "diese Entscheidung ist in erster Linie ein Sieg für alle Internet-Nutzer und damit für alle Verbraucher". Er forderte die Medienunternehmen auf, sich wieder an Verhandlungen zu beteiligen und nicht-nervende Werbeformate zu entwickeln.

ProSiebenSat1-Sprecher Marcus Prosch sah hingegen einen "traurigen Tag für die Internetnutzer, denn Adblock Plus bedroht die Finanzierungsgrundlage aller kostenlosen Internetangebote. Wir werten das Angebot nach wie vor als einen urheber- und kartellrechtlich unzulässigen und wettbewerbswidrigen Angriff auf die Medienvielfalt und Pressefreiheit und werden daher die Berufungsaussichten und weitere rechtliche Schritte gegen Eyeo prüfen."

Bereits im April hatte das Landgericht Hamburg entschieden, dass Eyeos Geschäftsmodell legal ist. Allerdings hatten die klagenden Verlage auch hier den Gang in die nächste Instanz angekündigt. Auch in Köln ist ein Verfahren gegen Adblock Plus anhängig, weitere Verfahren sind angekündigt.

Die TV-Sender und der Werbeblocker-Hersteller werden sich wohl nicht einigen, da die Videoangebote der Sendergruppen im Internet insbesondere auf Bewegtbildwerbung setzen, die aufgrund der Richtlinien von Adblock Plus derzeit auch gegen Bezahlung keine Chance hat, auf die Eyeo-Whitelist aufgenommen zu werden.

Stattdessen setzen ProSiebenSat1 und andere reichweitenstarke Seiten derzeit auf die Technik "AdDefend", die Werbung trotz aktiviertem Werbeblocker ausliefert. Früher erwiesen sich solche Versuche schnell als fruchtlos, da Adblock Plus sich schnell auf solche Techniken anpassen konnte. Doch derzeit funktioniert die Adblocker-Blockade zumindest teilweise: In der Voreinstellung kann Adblock Plus die Videowerbung auf ProSieben.de nicht ausfiltern. (anw)