Verschwiegenheitspflicht soll auf IT-Dienstleister im Gesundheitswesen ausgeweitet werden

Patientendaten in der Arztpraxis fallen unter die ärztliche Verschwiegenheitspflicht. Was passiert, wenn IT-Dienstleister mit diesen Daten umgehen, ist nur unzureichend geregelt. Das soll geändert werden.

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Verschwiegensheitspflicht soll auf IT-Dinstleister im Gesundheitswesen ausgeweitet werden

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe

(Bild: bmg.bund.de)

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Von
  • Detlef Borchers

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hat Justizminister Heiko Maas (SPD) gebeten zu prüfen, ob die ärztliche Verschwiegenheitspflicht auch für IT-Dienstleister gilt, die die EDV in den Arztpraxen betreuen. Dies erklärte Gröhe am Rande der Veranstaltung Ärzte im Gespräch in Düsseldorf. Dort referierte er über die wichtigsten Regelungen des E-Health-Beschleunigungsgesetzes, wie die Sanktionierung von Ärzten, die sich der künftig online erfolgenden Stammdatenprüfung entziehen.

Gröhe stellte klar, dass die elektronische Gesundheitskarte (eGK) kein Problem mit dem Datenschutz habe und dass die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff keine Einwände gegen das System und den verabschiedeten Gesetzentwurf habe.

Insgesamt werde die Bedeutung der IT in der ärztlichen Arbeit weiter zunehmen. Für IT-Dienstleister müsse die Verschwiegenheitspflicht in Bezug auf Patientendaten ebenso gelten wie für die Ärzte. Sie müssten beim Umgang mit den Daten vor dem Zugriff von Behörden geschützt werden, erklärte Gröhe. (anw)