Experten: Vorratsdatenspeicherung verfassungsrechtlich bedenklich

Laut zwei Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Parlaments weist der Gesetzentwurf der Bundesregierung noch erhebliche Mängel auf und müsse korrigiert werden.

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Vorratsdaten
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Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags hegt offenbar Zweifel, ob das von der Bundesregierung vorgelegte Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung mit der Verfassung vereinbar ist. Die Parlamentsjuristen seien der Ansicht, “ dass der Gesetzentwurf die verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben in mehreren Punkten nicht erfüllt”, berichtet die Süddeutsche Zeitung (SZ) am Mittwoch unter Berufung auf zwei Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes.

Vorratsdatenspeicherung

Die Experten sind dem Bericht zufolge der Ansicht, dass in dem Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) die Regelungen zur Datenverarbeitung die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht erfüllen. Auch sei die Forderung der Karlsruher Richter nicht richtig umgesetzt worden, dass Betroffene vor der Datenerhebung über diese unterrichtet werden müssten. Darüber hinaus machen die Juristen Mängel beim Schutz von Berufsgeheimnisträgern wie Ärzten, Anwälten oder Journalisten aus.

Das Fazit der Parlamentsjuristen: Der Entwurf müsse korrigiert werden. Das Gesetz soll am Freitag in erster Lesung in den Bundestag. Das bedeutet, dass der federführende Ausschuss den Entwurf zur Beratung vorgelegt bekommt. Das Gesetz wird mit den vom Ausschuss erarbeiteten Vorschlägen dann erst in zweiter Lesung dem Plenum vorgelegt, bevor es zu einer abschließenden dritten Lesung und Abstimmung kommt. Die letzten beiden Schritte wird das Parlament nun doch nicht wie zunächst geplant vor der Sommerpause gehen.

Die Vorratsdatenspeicherung war im ersten Anlauf vom Bundesverfassungsgericht gestoppt worden, das klare Vorgaben für eine Neuauflage formuliert hatte. Die zugrundeliegende EU-Verordnung hatte der Europäische Gerichtshof kassiert. Trotz dieser erschwerten Ausgangslage und gegen heftigen Widerstand von Opposition, Datenschützern und Wirtschaft hatte die Bundesregierung versucht, das Gesetz noch vor der Sommerpause durch den Bundestag zu peitschen.

Durch die Verschiebung auf September bleibt also noch Zeit für die von den Parlamentsjuristen geforderten Änderungen. Auch innerhalb der SPD ist die Meinungsbildung noch nicht abgeschlossen. Zudem hat sich der zuständige Rechtsausschuss wohl darauf geeinigt, das Tempo zu drosseln und noch eine Expertenanhörung zu dem Gesetzentwurf durchzuführen

“Die Abgeordneten haben im Gegensatz zur Bundesregierung offenbar angefangen zu realisieren, dass ein so folgenschweres Gesetz nicht mit der heißen Nadel gestrickt werden kann”, freut sich darüber der Rechtsvorstand des Verbands der deutschen Internetwirtschaft (eco), Oliver Süme. “Aus Sicht der Unternehmen ist diese Expertenanhörung längst überfällig. Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzesentwurf enthält zahlreiche Regelungen, die technisch nicht machbar und rechtlich fragwürdig sind.” (vbr)