NSA-Skandal: Generalbundesanwalt stellt Ermittlungen wegen Merkel-Ausspähung ein

Genau ein Jahr nach Beginn der Ermittlungen zur mutmaßlichen Ausspähung des Merkel-Handys ist nun wieder Schluss. Der Generalbundesanwalt meint, zu dem Vorgang keine gerichtsfesten Beweise finden zu können.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 168 Kommentare lesen
Angela Merkel

(Bild: dpa, Maurizio Gambarini/Archiv)

Lesezeit: 2 Min.

Generalbundesanwalt Harald Range hat die Ermittlungen zur vermuteten Ausspähung des Handys der Bundeskanzlerin eingestellt. Das gab er am heutigen Freitag bekannt und erklärte, der Vorwurf lasse sich "mit den Mitteln des Strafprozessrechts nicht gerichtsfest beweisen". Ausgangspunkt und Grundlage der Untersuchungen sei ein Dokument gewesen, das nicht im Original, sondern lediglich als "Abschrift eines in Augenschein genommenen Dokuments der NSA" vorlag. Gemeint ist ein vom Spiegel veröffentlichter Auszug aus einem NSA-Dokument, der offenbar einen NSA-Selektor zur Bundeskanzlerin zeigt.

NSA-Skandal

Die NSA, der britische GCHQ und andere westliche Geheimdienste greifen in großem Umfang internationale Kommunikation ab, spionieren Unternehmen sowie staatliche Stellen aus und verpflichten Dienstleister im Geheimen zur Kooperation. Einzelheiten dazu hat Edward Snowden enthüllt.

Ausführlich legt der Generalbundesanwalt dar, warum weitere Ermittlungen in dem Fall keinen Erfolg versprechen. Zwar habe er festgestellt, dass die vom Spiegel gezeigte Telefonnummer tatsächlich der Kanzlerin zuzuordnen ist, ansonsten seien aber verschiedene Interpretationen des Dokuments möglich. Dass es um Zielparameter für die Überwachung des Handys der Kanzlerin ging, müsse Vermutung bleiben. Auch andere veröffentlichte Dokumente aus dem Archiv Edward Snowdens enthalten demnach "keinen gerichtsfesten Nachweis" für den Verdacht.

Weiterhin führt der Generalbundesanwalt aus, dass nach Rücksprache mit verschiedenen Sicherheitsbehörden keines der infrage kommenden "Angriffsszenarien" (Anführungsstriche im Original) nachgewiesen oder ausgeschlossen werden könne. Das sei laut Strafprozessordnung aber nötig. Andere Ermittlungsansätze, mit denen sich das weiter konkretisieren könnte, gibt es laut Generalbundesanwalt nicht mehr. Öffentlich häufig zitierte Äußerungen von US-Verantwortlichen, die allgemein als Schuldeingeständnis gewertet wurden, seien nicht ausreichend. Eine Befragung von Snowden selbst lehnt Range ab, weil der bislang nicht den Anschein erwecke, über eigene Wahrnehmungen oder Kenntnisse zur Ausspähung des Merkel-Handys zu verfügen.

Ganz zum Schluss erklärt Range noch, dass die vorgeworfene Massenüberwachung der Bevölkerung in Deutschland durch britische und US-amerikanische Nachrichtendienste weiter unter Beobachtung stehe. Die Prüfung, ob sich daraus "Hinweise auf eine konkret verfolgbare Straftat ergeben", sei noch nicht abgeschlossen. Der jüngst aus dem Bundestag laut gewordene Vorwurf, beim Generalbundesanwalt handle es sich inzwischen nur noch um einen Generalprüfanwalt wird damit jedenfalls nicht gekontert. (mho)