Anwaltverein wirbt mit erfundenen halben Sachen

Die Geschichte vom geschiedenen Martin G., der seinen Hausrat zersägt und bei Ebay versteigert, ging um die Welt und entpuppt sich nun als Werbegag für Scheidungsanwälte.

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Werbegag auf Ebay
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Benjamin Benz

Mit einer Reihe kurioser Ebay-Auktionen, bei denen angeblich ein wütender Ehemann jeweils eine Hälfte zersägter Gegenstände anbietet, hat der deutsche Anwaltverein oder genauer dessen Magazin Anwaltauskunft die Netzgemeinde an der Nase herumgeführt. Die Geschichte von "Martin G." verbreitete sich in den letzten Tagen sowohl viral als auch in den klassischen Medien – bis hin zum britischen Daily Mirror und Fox News in den USA. "Wir haben uns die Geschichte von 'Martin G.' ausgedacht und selbst zur Stichsäge gegriffen", erklärt das Magazin auf seiner Webseite. Martin G. sei nicht echt, aber dennoch ein gutes Beispiel für reale Scheidungen.

Unter dem Benutzernamen der.juli bietet das Online-Magazin des Deutschen Anwaltvereins etwa einen halben Fernseher, ein halbes Auto und ein halbes Sofa bei Ebay an. Das Internet-Auktionshaus war für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen. Der Verkäufer gab sich in den Beschreibungen als ein Mann aus, der seinen Hausrat nach einer Scheidung mit seiner Ex-Frau teilen muss.

Den Account der.juli führt Ebay seit dem 13.05.02 und bescheinigt ihm auch 50 positive Bewertungen, die allerdings alle älter als 12 Monate sind. Noch bis zum kommenden Freitag laufen 16 Auktionen – vom halben iPhone über halbe Stühle bis hin zum halben Auto. Ob die jeweils höchsten Bieter tatsächlich die zersägten Gegenstände bekommen, wollte ein Sprecher der Anwaltauskunft auf Nachfrage nicht preisgeben. Offen ließ der Sprecher des Online-Portals auch, ob der Gebrauch einer erfundenen Geschichte zu den Auktionen rechtlich einwandfrei ist. Für Montag sei eine Pressekonferenz geplant.

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Mittlerweile erklärte ein Sprecher des Anwaltsvereins, dass die Geschichte zwar erfunden sei, die feilgebotenen Gegenstände aber tatsächlich halbiert wurden. Das zeigt auch ein Youtube-Video mit dem Titel "Für Laura", das in den Artikelbeschreibungen zu sehen ist. Die jeweils Höchstbietenden sollen die halben Sachen auch bekommen. "Wir stellen den Leuten aber auch frei, davon zurückzutreten." Die Einnahmen würden an einen guten Zweck gehen, der per Online-Abstimmung ausgewählt werde.

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(mit Material der dpa) / (bbe)