Innenminister: Mit Vorratsdatenspeicherung gegen Einbrecherbanden

Mit der Vorratsdatenspeicherung sollen auch Einbrüche aufgeklärt werden, versicherte nun der Bundesinnenminister. Das ist jedoch nicht neu, steht der Straftatbestand doch bereits in der Liste mit Delikten, gegen die Vorratsdaten eingesetzt werden dürfen.

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Vorratsdatenspeicherung

(Bild: dpa, Felix Kästle)

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Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) setzt bei der Bekämpfung von bundesweit operierenden Einbrecherbanden künftig auch auf die umstrittene Vorratsdatenspeicherung. Es gebe ein neues Konzept des Bundeskriminalamtes, mit dem erste Fahndungserfolge zu verzeichnen seien, sagte der Minister in einem Interview mit der Rheinischen Post. "Einen wichtigen Beitrag erhoffe ich mir außerdem davon, dass wir den schweren Bandendiebstahl zukünftig mit dem Instrument der Vorratsdatenspeicherung bekämpfen können."

Der "schwere Bandendiebstahl" steht in dem von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) vorgelegten Gesetzentwurf auf der Liste der schweren Straftaten (Seite 6), für deren Aufklärung auf die Vorratsdaten zurückgegriffen werden soll. Darunter sind unter anderem Mord, Totschlag, Vergewaltigung, Verbreitung von Kinderpornografie, Menschenhandel und die Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen.

Neben der Vorratsdatenspeicherung hofft de Maizière auch auf das sogenannte Predictive Policing. Mit dieser vorhersagenden Polizeiarbeit, die bereits getestet wird, sollen dann aus Einbruchsmustern Prognosen erstellt werden. Wo vermehrt Einbrüche erwartet werden, könnte die Polizei dann verstärkt patrouillieren." Wir werden versuchen, vor die Welle der Kriminalität zu kommen", sagte der Minister. (mho)